Leitlinie 12
Dokumentation
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.
Erläuterungen:
Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.
Kommentare - Allgemein (4)
Hinweise zur Dokumentation beim Einsatz computergestützter algorithmischer oder datengetriebener Verfahren in der Forschung
03.12.2020 – Beschrieben wird der Umfang der Dokumentation, wie er beim Einsatz computergestützter algorithmischer oder datengetriebener Verfahren, hierzu zählen beispielsweise Trackingverfahren oder das maschinelle Lernen, zu erwarten ist.
Kommentar zu: LL11 (Allgemein) , LL12 (Allgemein)
Vorhalten von Speicherkapazitäten
03.12.2020 – Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
Kommentar zu: LL7 (Allgemein) , LL11 (Allgemein) , LL12 (Allgemein) , LL13 (Allgemein) , LL17 (Allgemein)
Dokumentation von Forschungssoftware
03.12.2020 – Es sind neben dem auf Ebene 2 genannten Quellcode auch die Konstruktion der Software, gegebenenfalls der Compiler sowie […] zu dokumentieren und archivieren.
Kommentar zu: LL12 (Allgemein)
Dokumentation von Ergebnissen, die eine Hypothese nicht stützen
03.12.2020 – Auch die Nichtbestätigung einer Hypothese ist eine wissenschaftliche Leistung, die zum Erkenntnisgewinn beiträgt.
Kommentar zu: LL12 (Allgemein)