Leitlinie 14
Autorschaft
Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.
Erläuterungen:
Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an
- der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
- der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
- der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
- am Verfassen des Manuskripts
mitgewirkt hat.
Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.
Kommentare - Fallbeispiele (4)
Fallbeispiel für (unzulässige) „Ehrenautorschaften“
03.12.2020 – Beispiele für (unzulässige) Ehrenautorschaften: Wenn Institutsleitende „standardmäßig“ als Autorin oder Autor aufgeführt werden möchten, da sie „die Verantwortung für die Publikation“ tragen, obgleich sie keinen inhaltlichen Beitrag für ...
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Fallbeispiel für „Autorschaftskonflikt: Eine Mitautorin oder ein Mitautor ist mit der Reihenfolge der auf einer Publikation genannten Beiträge nicht einverstanden“
03.12.2020 – Drei typische Fallkonstellationen treten auf: a) Die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren ändert sich im Verlauf des Projekts, womit einzelne Autorinnen und Autoren nicht einverstanden sind. b) Eine Erstautorschaft wurde zunächst von den Mitautoren ...
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Fallbeispiel für „Autorschaftskonflikt: Anmaßung von Autorschaften“
03.12.2020 – Umgang mit Autorschaftskonflikten: Mitautorinnen bzw. Mitautoren geben an, eine Person würde sich eine Autorschaft anmaßen, die sie nicht verdiene. Ein Beispiel sind Kooperationen zwischen Lebens-/Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften: Im ...
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Beiträge, die keine Autorschaft begründen
03.12.2020 – Aufgeführt werden beispielhaft Beiträge, die keine Autorschaft rechtfertigen.
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