Leitlinie 10
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.
Erläuterungen:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, abgeschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und ihrer Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihr / von ihm generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die/der sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen.
Kommentare - Lebenswissenschaften (6)
Nutzung vorhandener Datensätze in der Medizin/den Lebenswissenschaften
30.09.2024 – Die Sekundärnutzung erhobener Forschungsdaten aber auch die Nutzung von Routinedaten ist ein essentieller Bestandteil anschlussfähiger und ressourcenschonender Forschungspraxis. Dazu ist zum einen der Zugang zu den Daten eine Grundvoraussetzung. Jedoch ...
Kommentar zu: LL9 (Lebenswissenschaften) , LL10 (Lebenswissenschaften) , LL11 (Lebenswissenschaften)
Genehmigungsverfahren für Tierversuche
11.08.2021 – Die Stellungnahme wurde von der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG erarbeitet. Sie präsentiert die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage und eines Rundgesprächs zum Genehmigungsverfahren von Tierversuchen, weist auf ...
Kommentar zu: LL10 (Lebenswissenschaften) , LL10 (Stellungnahmen)
Akteure, Verantwortlichkeiten und Rollen in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Erkenntnisse werden in den Lebenswissenschaften in der Regel in Zusammenarbeit vieler Personen und Institutionen erarbeitet, daher müssen zu Beginn eines Vorhabens die Rollen und Verantwortlichkeiten der Beteiligten klar definiert werden, insbesondere um ...
Kommentar zu: LL8 (Lebenswissenschaften) , LL10 (Lebenswissenschaften)
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Es gibt eine Vielzahl rechtlicher und ethischer Aspekte, die durch Forschung in den Lebenswissenschaften tangiert werden. Im Folgenden wird eine Auswahl besonders relevanter Themenbereiche (ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Priorität) angesprochen, ...
Kommentar zu: LL10 (Lebenswissenschaften)
Ethische Anforderungen klinischer Forschungsvorhaben
03.12.2020 – Ethikkommissionen sind von Universitäten, berufsständischen Vereinigungen oder Ländern eingerichtete Kommissionen, die Forschende in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen, die Forschung am lebenden und am ...
Kommentar zu: LL10 (Lebenswissenschaften)
Ethikvotum in der medizinischen Forschung
03.12.2020 – Relevanz von Ethikvoten in der medizinischen Forschung
Kommentar zu: LL10 (Lebenswissenschaften)