Leitlinie 12
Dokumentation
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.
Erläuterungen:
Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.
Kommentare - Stellungnahmen (4)
Leitlinien für qualitätssichernde Maßnahmen in der Medizin und Biomedizin
06.07.2021 – Eine Orientierung für Antragstellende, Gutachterinnen und Gutachter sowie die Fachkollegien
Kommentar zu: Präambel (Lebenswissenschaften) , Präambel (Stellungnahmen) , LL7 (Lebenswissenschaften) , LL7 (Stellungnahmen) , LL9 (Lebenswissenschaften) , LL9 (Stellungnahmen) , LL11 (Lebenswissenschaften) , LL11 (Stellungnahmen) , LL12 (Lebenswissenschaften) , LL12 (Stellungnahmen)
Umgang mit Forschungsdaten
03.12.2020 – Mit den vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) am 30. September 2015 verabschiedeten „Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten“ führt die DFG die bereits geltenden Erwartungen an Antragstellende hinsichtlich des Umgangs mit den im ...
Kommentar zu: LL12 (Stellungnahmen)
Qualitätsstandards beim schnellen Publizieren
03.12.2020 – Rasches Öffentlichmachen wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse bedeutet keinesfalls, dass Abstriche bei den fachüblichen wissenschaftlichen Qualitätsstandards zu tolerieren wären.
Kommentar zu: LL7 (Stellungnahmen) , LL11 (Stellungnahmen) , LL12 (Stellungnahmen) , LL13 (Stellungnahmen) , LL15 (Stellungnahmen)
Replizierbarkeit von Forschungsergebnissen in der Medizin und Biomedizin
03.12.2020 – Diese Stellungnahme wurde 2018 von der Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung der DFG in Abstimmung mit der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG und der Ständigen Senatskommission für ...
Kommentar zu: LL7 (Stellungnahmen) , LL9 (Stellungnahmen) , LL12 (Stellungnahmen)