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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Reihung von Autor*innen auf wissenschaftlichen Veröffentlichungen

Während sich in wissenschaftlichen Disziplinen, in denen Einzelpublikationen vorherrschen, die Frage nach der Reihung von Autor*innen wissenschaftlicher (Text-)Publikationen in die Autorenzeile in der Regel nicht stellt, ist die angemessene Einordnung in vielen anderen Disziplinen von großer Relevanz. Oftmals definiert die Positionierung der Namen einzelner Wissenschaftler*innen deren Rolle im Projekt. So verlangen einige Promotions- und Habilitationsordnungen von den zu Promovierenden bzw. Habilitierenden bestimmte Positionen in Publikationen.

Reihungsprinzipien

In den wissenschaftlichen Disziplinen haben sich unterschiedliche Reihungsprinzipien von Autor*innen etabliert. Meist ist in einer Fachdisziplin ein Reihungsprinzip vorherrschend, je nach Publikationsart und Projektgegebenheiten können aber auch unterschiedliche Möglichkeiten genutzt werden. Die Erläuterung zu Leitlinie 14 greift diesen Umstand auf und fordert dementsprechend, dass „[d]ie Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren […] anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets“ erfolgen soll.

Gewichtung der Beitragshöhen

Einige Reihungsprinzipien spiegeln eine Gewichtung von Beitragshöhen und Beitragsarten wider. Hier sind insbesondere zwei Ansätze zu nennen. Beim Prinzip der sogenannten first-last-author-emphasis verteilt sich die Beitragshöhe trichterförmig auf die Ko-Autor*innen. Die erst- und letztgenannten Personen haben dabei den größten maßgeblichen Beitrag geleistet; zur Mitte hin nimmt die Beitragshöhe ab. Alternativ werden die Autor*innen auch proportional zu ihrer Beitragshöhe in absteigender Reihenfolge genannt, also beginnend mit der Person, deren Beitrag am größten ist.

Soll auch bei gewichteter Beitragshöhe mehreren Personen derselbe Rang eingeräumt werden, wird dies in der Autorenzeile entsprechend gekennzeichnet.

Reihung bei gleichwertigen Beiträgen

Soll die Autorenzeile gleichwertige Beiträge abbilden, wird häufig auf ein alphabetisches Reihungsprinzip zurückgegriffen, gelegentlich wird in einer solchen Konstellation auch auf eine umgekehrt alphabetische Reihung oder – bei gleichbleibendem Autorenkreis – auf eine Rotation der Positionen in verschiedenen Publikationen zurückgegriffen. In der Regel wird der Leserschaft in solchen Fällen durch eine Erläuterung in der Autorenzeile verdeutlicht, dass die Reihung keine unterschiedliche Gewichtung der Beiträge impliziert.

Gruppenautorschaften und Konsortien

Darüber hinaus haben sich für besondere Konstellationen weitere Variationen der Listung von Ko-Autor*innen herausgebildet, die mittlerweile immer häufiger genutzt werden. So wird bei der sogenannten Gruppenautorschaft in der Regel der Name eines Konsortiums in der Autorenzeile genannt. Dadurch wird die Gruppe als Kollektiv sichtbarer, während die Mitglieder in einem separaten Teil – meist am Ende einer Publikation – aufgelistet werden. Diese werden häufig in alphabetischer Reihenfolge (ggf. in verschiedenen Rubriken) aufgeführt. Abweichend hiervon kann der Name eines Konsortiums auch in Kombination mit den Namen einzelner Wissenschaftler*innen in der Autorenzeile aufgeführt werden.

Konventionen in Fachdisziplinen

In den einzelnen Fachdisziplinen hat sich zwar häufig ein bestimmtes Ordnungsprinzip vorrangig etabliert. Oftmals werden aber je nach Projekt und Publikationsvorhaben unterschiedliche Prinzipien verwendet, so dass es nicht möglich ist, einer Fachdisziplin pauschal ein einziges Ordnungsprinzip zuzuordnen. So können beispielsweise für Übersichtsartikel andere Konventionen gelten als für originäre Forschungspublikationen. Zudem sind die verwendeten Ordnungsprinzipien einem ständigen Wandel unterworfen.

Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Es widerspricht den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, wenn Forscher*innen Positionen für sich beanspruchen, ohne die damit verbundenen Anforderungen der Scientific Community der jeweiligen Disziplin zu erfüllen.

Fragen zur Positionierung in der Autorenliste können aufgrund des damit verbundenen Renommees sehr konfliktbehaftet sein. Umso wichtiger ist es – insbesondere in interdisziplinären Forschungsprojekten – sich über bestehende Konventionen und Erwartungen auszutauschen und sich frühzeitig darüber zu verständigen, wie die in eine Publikation einfließenden wissenschaftlichen Beiträge von den beteiligten Autor*innen gewichtet werden und mit welchen Positionen diese GWP-konform abgegolten werden sollen. Unterstützend kann eine solche Verständigung auch schriftlich festgehalten werden.

Wissenschaftliches Fehlverhalten

Ändert eine Person die Reihenfolge der Autor*innen und besteht auf dieser Grundlage die Gefahr, dass im Rahmen eines Förderantrags eine begutachtungsrelevante Fehlvorstellung erzeugt wird, kann dies ein wissenschaftliches Fehlverhalten begründen.

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LL14 (Allgemein)

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