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Leitlinie 12

Dokumentation

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.

Erläuterungen:

Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.

Dokumentation in den Lebenswissenschaften

In den Lebenswissenschaften nimmt die Anzahl von Daten, die ausschließlich digital verfügbar sind, immer weiter zu.  Die Nutzung elektronischer Dokumentationsmöglichkeiten, wie elektronische Laborbücher, wird daher empfohlen. Datensicherheit und Schutz vor Manipulationen sind bei der Nutzung elektronischer Dokumentationsmöglichkeiten sicherzustellen. Die Änderungshistorie soll durch Versionierung von Dateien überprüfbar werden.

Die experimentellen Ansätze in den Lebenswissenschaften sind komplex und eine möglichst vollständige Beschreibung der Versuchsbedingungen, der Beobachtungen und Begleitparameter, aber auch der Analyse- und Datenauswertungsschritte (Metadaten, pipeline, workflow, Scriptsprache) ist die Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit von Ergebnissen. Für tierexperimentelle Untersuchungen decken z. B die ARRIVE-guidelines einen Teil dieser Aspekte ab und sollten Berücksichtigung finden. Eine Sammlung von darüber hinausgehenden Empfehlungen für die Dokumentation verschiedener lebenswissenschaftlicher Forschungsansätze findet sich im EQUATOR-Network.

Viele Messgeräte, die in den Lebenswissenschaften Verwendung finden, beinhalten integrierte, oft nicht frei zugängliche Software. In der Konsequenz sind häufig Datenverarbeitungsschritte nicht vollständig nachvollziehbar. Um dennoch eine Vergleichbarkeit der Daten gewährleisten zu können, sollten bei der Beschreibung der Messdaten auch Informationen über die integrierte Software hinterlegt werden. Wann immer möglich, sollte auf frei verfügbare Softwarelösungen zurückgegriffen werden.

Bei der Verwendung von Softwaretools und Datensätzen ist stets die Versionsnummer, ggf. auch das Datum des Zugriffs anzugeben.

Bei der Erstellung von Publikationen sollte besonderes Augenmerk auf die Aufarbeitung und Bearbeitung von Abbildungen im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis gelegt werden, insbesondere wenn diese zur Zusammenfassung und vergleichenden visuellen Darstellung von Ergebnissen (Expressionsanalysen u. ä.) verwendet werden. Auch die Interpretation von Datensätzen erfordert eine besondere Sorgfalt und Beschreibung notwendiger Hintergrundinformationen in Publikationen.

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LL12 (Lebenswissenschaften)

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