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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Fallbeispiel für „Autorschaftskonflikt: Eine Mitautorin oder ein Mitautor ist mit der Reihenfolge der auf einer Publikation genannten Beiträge nicht einverstanden“

Drei typische Fallkonstellationen treten auf:

a) Die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren ändert sich im Verlauf des Projekts, womit einzelne Autorinnen und Autoren nicht einverstanden sind.

b) Eine Erstautorschaft wurde zunächst von den Mitautoren zugesagt, diese kann im Verlauf des Projekts aber nicht aufrechterhalten werden.

c) Konflikte entstehen in Kooperationen unterschiedlicher Disziplinen mit unterschiedlichen Gepflogenheiten bei der Festlegung der Reihenfolge.

Vorgehen und Schwierigkeiten im Rahmen von Ombudsverfahren

Bei der Einreichung eines Manuskripts müssen alle Mitautorinnen und Mitautoren mit den Inhalten der Publikation und der Reihung der Autorinnen und Autoren einverstanden sein. Im Laufe von Projekten mit mehreren Beteiligten kann es zu Änderungen in der Reihenfolge kommen, weil manche Experimentkomplexe sich z. B. als aufwändiger erweisen als zunächst gedacht oder Personen vor Projektabschluss die Gruppe verlassen. Auch kommt es in Kooperationen häufiger zu Konflikten, wenn die disziplinspezifischen Gepflogenheiten sich unterscheiden, den Beteiligten dies aber nicht bewusst ist bzw. war.

Häufig rücken im Verlauf eines Projekts Promovierende oder frühe Postdoktorandinnen und -doktoranden (kurz nach Abschluss der Promotion) in der Reihenfolge nach hinten.

Zur Klärung über die Beitragshöhe und Reihenfolge können Ombudspersonen Stellungnahmen einholen und diese werden von ihnen auf Plausibilität geprüft. Ggf. können mit dem Einverständnis der Beteiligten auch Expertinnen und Experten um eine Einschätzung gebeten (z. B. Ombudspersonen anderer Einrichtungen, die in diesem Fachgebiet tätig sind) oder Editorinnen und Editoren hinzugezogen werden.

Eine wichtige Rolle kommt der Einschätzung der Personen zu, die im Projekt eine leitende Funktion einnehmen bzw. eingenommen haben. Häufig übernehmen die Gruppenleiterinnen und -leiter (auch Principal Investigators, PIs) die Projektleitung. Diese haben über einen langen Zeitraum hinweg den Gesamtüberblick über die Beiträge aller Beteiligten. Sie legen daher häufig Autorschaften und Autorschaftsreihenfolgen auf Manuskripten fest, werden als Letztautorinnen und -autoren aufgeführt und fungieren als korrespondierende Autorinnen und Autoren (Corresponding Author, CA).

Ombudspersonen können sich mit Einverständnis des Betroffenen bei einer Beschwerde daher in der Regel zunächst an die Gruppenleitenden wenden. Falls nicht die bzw. der Gruppenleitende die Projektleitung innehatte, übernimmt ggf. eine andere Person die Rolle des Corresponding Author und war maßgeblich an der Festlegung der Autorschaften und Autorschaftspositionen beteiligt. Dies kann die Erstautorin bzw. der Erstautor oder eine Autorin bzw. ein Autor mit einer mittleren Autorschaftsposition sein. Die Corresponding Authors haben neben der Korrespondenz mit dem Journal bzw. dem Verlag auch weitere Aufgaben und Verantwortlichkeiten, etwa das Sicherstellen der Speicherung von Originaldaten, das Einholen der Einverständnisse aller Mitautorinnen und Mitautoren zum Einreichen und Publizieren des Manuskripts sowie die Abfrage von Interessenkonflikten.

Gleichzeitig sollten Ombudspersonen bei der Vermittlung in Bezug auf die konfliktbelastete Reihung der Autorinnen und Autoren stets die betroffene(n) Disziplin(en) im Blick haben. Journal-Guidelines und disziplinspezifische Leitlinien können helfen.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL14 (Fallbeispiele)

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