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Leitlinie 2

Berufsethos

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen. Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karriereebenen aktualisieren regelmäßig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung.

Erläuterungen:

Erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler unterstützen sich gegenseitig im kontinuierlichen Lern- und Weiterbildungsprozess und stehen in einem regelmäßigen Austausch.

FAQ Berufsethos

Wie kann ich das Thema „gute wissenschaftliche Praxis“ (gwP) in meiner Einrichtung besser verankern und positionieren?

  • GwP sollte zu einem „regelmäßigen“ Austauschthema in der Einrichtung werden.
  • Einbindung der Hochschulorgane , z. B. Fakultätsrat und Senat
  • Für das Thema gwP ist bereits im Kontext von Berufungsverhandlungen zu sensibilisieren; Expertise in gwP sollte Inhalt jeder Berufungsvereinbarung sein.
  • Bei Einführungstagen/-veranstaltungen für neue Professorinnen und Professoren sollte gwP eines der adressierten Themen sein.
  • In der hochschulischen Ausbildung sollte gwP ein fester Bestandteil sein; so sollten Veranstaltungen zur gwP fest zum Curriculum gehören, u.a. Voraussetzung sein, um sich für den Masterstudiengang anmelden zu können; hierzu sollten Konzepte entwickelt werden.
  • Es sollten überdies Schulungen für Ombudsleute angeboten werden, damit auch diese ihre Expertise ausbauen und in einen Erfahrungsaustausch treten können. Die insgesamt positive Ausgestaltung des Amtes der Ombudsperson sollte durch die Einrichtung unterstützt werden.

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BerufsethosFAQ

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