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Leitlinie 4

Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten

Die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit trägt die Verantwortung für die gesamte Einheit. Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitseinheiten ist so beschaffen, dass die Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, dass die dafür nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgen und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Zur Leitungsaufgabe gehören insbesondere auch die Gewährleistung der angemessenen individuellen – in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung eingebetteten – Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Karriereförderung des wissenschaftlichen und wissenschaftsakzessorischen Personals. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind durch geeignete organisatorische Maßnahmen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen zu verhindern.

Erläuterungen:

Die Größe und die Organisation der wissenschaftlichen Arbeitseinheit sind so gestaltet, dass die Leitungsaufgaben, insbesondere die Kompetenzvermittlung, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Aufsichts- und Betreuungspflichten, angemessen wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben geht mit der entsprechenden Verantwortung einher. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftsakzessorisches Personal genießen ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung. Ihnen kommt ein adäquater Status mit entsprechenden Mitwirkungsrechten zu. Sie werden durch zunehmende Selbstständigkeit in die Lage versetzt, ihre Karriere zu gestalten.

FAQ Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten

Wie kann ich das Thema „gute wissenschaftliche Praxis“ (gwP) in meiner Einrichtung besser verankern und positionieren?

  • GwP sollte zu einem „regelmäßigen“ Austauschthema in der Einrichtung werden.
  • Einbindung der Hochschulorgane , z. B. Fakultätsrat und Senat
  • Für das Thema gwP ist bereits im Kontext von Berufungsverhandlungen zu sensibilisieren; Expertise in gwP sollte Inhalt jeder Berufungsvereinbarung sein.
  • Bei Einführungstagen/-veranstaltungen für neue Professorinnen und Professoren sollte gwP eines der adressierten Themen sein.
  • In der hochschulischen Ausbildung sollte gwP ein fester Bestandteil sein; so sollten Veranstaltungen zur gwP fest zum Curriculum gehören, u.a. Voraussetzung sein, um sich für den Masterstudiengang anmelden zu können; hierzu sollten Konzepte entwickelt werden.
  • Es sollten überdies Schulungen für Ombudsleute angeboten werden, damit auch diese ihre Expertise ausbauen und in einen Erfahrungsaustausch treten können. Die insgesamt positive Ausgestaltung des Amtes der Ombudsperson sollte durch die Einrichtung unterstützt werden.

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NachwuchsFAQ

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