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Leitlinie 3

Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen

Die Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten. Sie sind zuständig für die Einhaltung und Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis sowie für eine angemessene Karriereunterstützung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen garantieren die Voraussetzungen dafür, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rechtliche und ethische Standards einhalten können. Zu den Rahmenbedingungen gehören klare und schriftlich festgelegte Verfahren und Grundsätze für die Personalauswahl und die Personalentwicklung sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit.

Erläuterungen:

Die Leitung jeder Hochschule und jeder außerhochschulischen Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene institutionelle Organisationsstruktur. Diese gewährleistet, dass in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Qualitätssicherung und Konfliktregelung eindeutig zugewiesen sind und den jeweiligen Mitgliedern und Angehörigen geeignet vermittelt werden. Im Rahmen der Personalauswahl und der Personalentwicklung werden die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfältigkeit („Diversity“) berücksichtigt. Die entsprechenden Prozesse sind transparent und vermeiden weitestmöglich nicht wissentliche Einflüsse („unconscious bias“). Für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind geeignete Betreuungsstrukturen und -konzepte etabliert. Es werden eine aufrichtige Beratung für die Laufbahn und weitere Karrierewege sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Mentoring für das wissenschaftliche und wissenschaftsakzessorische Personal angeboten.

FAQ Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen

Wie kann ich das Thema „gute wissenschaftliche Praxis“ (gwP) in meiner Einrichtung besser verankern und positionieren?

  • GwP sollte zu einem „regelmäßigen“ Austauschthema in der Einrichtung werden.
  • Einbindung der Hochschulorgane , z. B. Fakultätsrat und Senat
  • Für das Thema gwP ist bereits im Kontext von Berufungsverhandlungen zu sensibilisieren; Expertise in gwP sollte Inhalt jeder Berufungsvereinbarung sein.
  • Bei Einführungstagen/-veranstaltungen für neue Professorinnen und Professoren sollte gwP eines der adressierten Themen sein.
  • In der hochschulischen Ausbildung sollte gwP ein fester Bestandteil sein; so sollten Veranstaltungen zur gwP fest zum Curriculum gehören, u.a. Voraussetzung sein, um sich für den Masterstudiengang anmelden zu können; hierzu sollten Konzepte entwickelt werden.
  • Es sollten überdies Schulungen für Ombudsleute angeboten werden, damit auch diese ihre Expertise ausbauen und in einen Erfahrungsaustausch treten können. Die insgesamt positive Ausgestaltung des Amtes der Ombudsperson sollte durch die Einrichtung unterstützt werden.

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