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Leitlinie 16

Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen

Redliches Verhalten ist die Grundlage der Legitimität eines Urteilsbildungsprozesses. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die insbesondere eingereichte Manuskripte, Förderanträge oder die Ausgewiesenheit von Personen beurteilen, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Sie legen alle Tatsachen offen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Offenlegung von Tatsachen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können, gilt auch für Mitglieder in wissenschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien.

Erläuterungen:

Die Vertraulichkeit der fremden Inhalte, zu denen die Gutachterin / der Gutachter beziehungsweise das Gremienmitglied Zugang erlangt, schließt die Weitergabe an Dritte und die eigene Nutzung aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeigen etwaige Interessenskonflikte oder Befangenheiten, die in Bezug auf das begutachtete Forschungsvorhaben oder die Person beziehungsweise den Gegenstand der Beratung begründet sein könnten, unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.

FAQ Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen

Welche Sorgfaltspflichten haben Gutachtende bei der Erstellung von Gutachten?

  • Alle Tatsachen, die den Anschein der Befangenheit oder etwaige Interessenkonflikte in Bezug auf den Gutachtengegenstand einschließlich der Person begründen können, sind durch die gutachtende Person unverzüglich gegenüber der entsprechenden Stelle, die die Unterlagen versendet hat, offenzulegen.
  • Sorgfältiges und detailliertes Lesen der zu begutachtenden Anträge, Dokumente, Unterlagen
  • Ausschließlich objektive und unvoreingenommene Beurteilung des Begutachtungsgegenstands
  • Keine unsachlichen und diskriminierenden Aussagen im Gutachten
  • Wahrung strikter Vertraulichkeit seitens der gutachtenden Person in Bezug auf die Unterlagen und deren Inhalten
  • Keine Delegation an Dritte
  • Kein mündlicher oder schriftlicher Austausch mit Dritten über die Inhalte der Unterlagen
  • Keine Nutzung der Unterlagen und Inhalte für eigene wissenschaftliche Zwecke bzw. keine Weitergabe der Unterlagen und Inhalte an Dritte

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