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Leitlinie 11

Methoden und Standards

Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Etablierung von Standards.

Erläuterungen:

Die Anwendung einer Methode erfordert in der Regel spezifische Kompetenzen, die gegebenenfalls über entsprechend enge Kooperationen abgedeckt werden. Die Etablierung von Standards bei Methoden, bei der Anwendung von Software, der Erhebung von Forschungsdaten sowie der Beschreibung von Forschungsergebnissen bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen.

Leitlinie 12

Dokumentation

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.

Erläuterungen:

Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.

Hinweise zur Dokumentation beim Einsatz computergestützter algorithmischer oder datengetriebener Verfahren in der Forschung

Beim Einsatz primär computergestützter algorithmischer (z. B. Trackingverfahren) oder datengetriebener Verfahren (z. B. des maschinellen Lernens) in der Forschung sollten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die verwendeten Verfahren, deren Parametrierung, ggf. Trainings- und Verifikationsdatensätze sowie die für die präsentierten Ergebnisse herangezogenen Forschungsdaten in geeigneter Weise dokumentieren und bei Bedarf zugänglich machen. Dieser Einsatz sollte in einen nachvollziehbaren und ebenfalls dokumentierten Forschungsprozess eingebettet sein. Eine Veröffentlichung der vorgenannten Dokumentationen ist wünschenswert. Auf diesem Wege erzielte Einsichten sollten, ebenso wie auf herkömmliche Weise entstandene, eine wissenschaftliche Einordnung erfahren und der (weiteren) Überprüfung durch die wissenschaftliche Community zugeführt werden.

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LL11 (Allgemein) , LL12 (Allgemein)

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