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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Kriterien der Autorschaft / Negativkatalog

Eine allgemeingültige und allumfassende Definition des Begriffs der Autorschaft zu entwickeln, stellt aufgrund der unterschiedlichen Handhabungen und Kulturen in den einzelnen Wissenschaftsbereichen und Communities eine große Herausforderung dar.

In der Leitlinie 14 des Kodex werden daher Orientierungspunkte für das Bestehen einer Autorschaft gegeben, die auf alle Wissenschaftsbereiche angewandt werden können und sollen.

Folgender Negativkatalog von Beiträgen, die allein für sich nicht ausreichen, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann hierbei zusätzlich eine Orientierungshilfe geben:

  • Bloß organisatorische Verantwortung für die Einwerbung von Fördermitteln
  • Beistellung von Standard-Untersuchungsmaterialien
  • Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Standard-Methoden
  • Lediglich technische Mitwirkung bei der Datenerhebung
  • Lediglich technische Unterstützung, z. B. bloße Beistellung von Geräten, Versuchstieren
  • In der Regel die bloße Überlassung von Datensätzen oder von bereits vorhandener Forschungssoftware
  • Alleiniges Lesen des Manuskripts ohne substanzielle Mitgestaltung des Inhalts
  • Leitung einer Institution oder Organisationseinheit, in der die Publikation entstanden ist

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LL14 (Allgemein)

Schlagworte:

Autorschaft

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