Kommentar zu:

Der folgende Kommentar bezieht sich auf diese Leitlinie*n

Leitlinie 13

Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen

Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.

Erläuterungen:

Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, ReUsable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen. Dem Gedanken „Qualität vor Quantität“ Rechnung tragend, vermeiden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unangemessen kleinteilige Publikationen. Sie beschränken die Wiederholung der Inhalte ihrer Publikationen als (Co-)Autorinnen und (Co-)Autoren auf den für das Verständnis des Zusammenhangs erforderlichen Umfang. Sie zitieren ihre zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachten Ergebnisse, sofern darauf nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis nicht ausnahmsweise verzichtet werden darf.

Umgang mit Forschungssoftware – Fallbeispiele

Genannt werden hier aktuelle Vorgehensweisen und Best-Practice-Beispiele aus der Theoretischen Chemie und der Theoretischen Physik, die den Umgang mit Forschungssoftware, insbesondere in Hinblick auf die Ermöglichung des Zugangs zu den Forschungsergebnissen, beschreiben. Die Fallbeispiele betreffen sowohl die Softwarenutzung als auch deren Entwicklung.

Fall 1: Nutzerinnen und Nutzer von käuflich erworbener Software

Es wird ausschließlich kommerzielle Software benutzt, sowohl für die Simulationen als auch für die Analyse und Visualisierung der Daten. Die Nutzenden haben keinen Zugang zu Quellcodes. In ihren wissenschaftlichen Publikationen werden die Hersteller der Software, die Release-Daten und die Versionsnummern (inkl. Bug Patches) vollständig angegeben.

Fall 2: Nutzerinnen und Nutzer von Software, die von Kolleginnen und Kollegen überlassen wurde

Es wird Software benutzt, die von einer Kollegin oder einem Kollegen für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung gestellt wurde. Es wurde nur ein ausführbares Programm zur Verfügung gestellt, kein Quellcode. In den Publikationen wird hinsichtlich der Software die Originalarbeit der Kollegin bzw. des Kollegen zitiert und ihr bzw. ihm im Acknowledgement für das Überlassen der Software gedankt.

Fall 3: Softwareentwicklerinnen und -entwickler für ein kommerzielles Paket

Im Rahmen eines Kooperationsvertrags zwischen Softwarefirma und Universität entwickelt ein Arbeitskreis Simulationssoftware, die sowohl für die eigene Forschung benötigt wird als auch eine kommerzielle Verwertung ermöglicht. Im Mittelpunkt der Forschung steht die Entwicklung innovativer Methoden und Algorithmen. In Publikationen wird von der „developer’s version“ des Computerprogramms gesprochen. Zeitverzögert (z. B. nach einem Jahr) wird die neue Software im Rahmen einer offiziellen Release-Version des Softwarepakets über die Softwarefirma verfügbar gemacht.

Fall 4: Entwicklerinnen und Entwickler, Nutzerinnen und Nutzer eigener Software

Es wird selbst geschriebene Software benutzt, sowohl für die numerischen Simulationen als auch für die Analyse und Visualisierung der Daten. Auf Nachfrage wird die Software Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt, unter Umständen nur als ausführbares Programm, d. h. ohne Quellcode. In den eigenen Publikationen werden die verwendeten Algorithmen und mathematischen Gleichungen umfassend diskutiert.

Fall 5: Entwicklerinnen und Entwickler von Open-Source-Software

Eine Gruppe von Forschenden entwickelt und benutzt Software unter einer Open-Source-Lizenz, z. B. der GNU General Public License Version 3 (GPLv3). In den eigenen Publikationen werden die verwendeten Algorithmen und mathematischen Gleichungen umfassend diskutiert. Eine sich stetig weiterentwickelnde Software wird bei Verwendung für eine Publikation durch Archivierung des Source Code (z. B. über Zenodo) gesichert und die Versionsnummer angegeben.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL13 (Allgemein) , LL13 (Fallbeispiele)

|