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Leitlinie 2

Berufsethos

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen. Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Karriereebenen aktualisieren regelmäßig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung.

Erläuterungen:

Erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler unterstützen sich gegenseitig im kontinuierlichen Lern- und Weiterbildungsprozess und stehen in einem regelmäßigen Austausch.

Leitlinie 3

Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen

Die Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten. Sie sind zuständig für die Einhaltung und Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis sowie für eine angemessene Karriereunterstützung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen garantieren die Voraussetzungen dafür, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rechtliche und ethische Standards einhalten können. Zu den Rahmenbedingungen gehören klare und schriftlich festgelegte Verfahren und Grundsätze für die Personalauswahl und die Personalentwicklung sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit.

Erläuterungen:

Die Leitung jeder Hochschule und jeder außerhochschulischen Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene institutionelle Organisationsstruktur. Diese gewährleistet, dass in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Qualitätssicherung und Konfliktregelung eindeutig zugewiesen sind und den jeweiligen Mitgliedern und Angehörigen geeignet vermittelt werden. Im Rahmen der Personalauswahl und der Personalentwicklung werden die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfältigkeit („Diversity“) berücksichtigt. Die entsprechenden Prozesse sind transparent und vermeiden weitestmöglich nicht wissentliche Einflüsse („unconscious bias“). Für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind geeignete Betreuungsstrukturen und -konzepte etabliert. Es werden eine aufrichtige Beratung für die Laufbahn und weitere Karrierewege sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Mentoring für das wissenschaftliche und wissenschaftsakzessorische Personal angeboten.

Leitlinie 4

Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten

Die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit trägt die Verantwortung für die gesamte Einheit. Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitseinheiten ist so beschaffen, dass die Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, dass die dafür nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgen und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Zur Leitungsaufgabe gehören insbesondere auch die Gewährleistung der angemessenen individuellen – in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung eingebetteten – Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Karriereförderung des wissenschaftlichen und wissenschaftsakzessorischen Personals. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind durch geeignete organisatorische Maßnahmen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen zu verhindern.

Erläuterungen:

Die Größe und die Organisation der wissenschaftlichen Arbeitseinheit sind so gestaltet, dass die Leitungsaufgaben, insbesondere die Kompetenzvermittlung, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Aufsichts- und Betreuungspflichten, angemessen wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben geht mit der entsprechenden Verantwortung einher. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftsakzessorisches Personal genießen ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung. Ihnen kommt ein adäquater Status mit entsprechenden Mitwirkungsrechten zu. Sie werden durch zunehmende Selbstständigkeit in die Lage versetzt, ihre Karriere zu gestalten.

Aspekt der zunehmenden Selbstständigkeit in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen werden durch zunehmende Selbstständigkeit in die Lage versetzt, ihre Karriere selbstverantwortlich zu gestalten. Zentral ist hierbei die der Karrierestufe angemessene Balance zwischen Unterstützung und Eigenverantwortung. Promovierende und Postdocs sowie Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen genießen einen Status, der ihrer Rolle und ihren Aufgaben entspricht, und haben adäquate Mitwirkungsrechte.

Zur Selbstständigkeit gehört und Selbstständigkeit fördert, dass Promovierende und Postdocs

  • an Tagungen teilnehmen.
  • sukzessive mehr Freiräume erhalten, um sich auszuprobieren und zu entwickeln.
  • offen über die Rahmenbedingungen informiert werden, z. B. darüber, wie und aus welchen Quellen ihre Stellen finanziert werden, welche Kooperationsverträge bestehen, wie die partizipativen Hochschulstrukturen funktionieren usw. Dieses Wissen hilft ihnen, sich zurechtzufinden, Zusammenhänge zu verstehen und sich z. B. in der akademischen Selbstverwaltung zu engagieren.
  • im Rahmen von Projekten Verantwortung übernehmen und in das Management eingebunden werden.
  • in Gremien mitwirken. Dies ist sowohl eine wichtige Erfahrung als auch eine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Um sie vor einer zu hohen Gremienbelastung zu schützen, sollten sie eine sinnvolle Auswahl treffen, in welchen sie sich engagieren.

Selbstständigkeit ist auch eine Herausforderung; Fehler und Scheitern gehören dazu und müssen erlaubt sein.

Hilfreich ist das Einwerben eigener Mittel. Das reicht von „Mini-Budgets“, die am Institut ausgelobt werden, bis zu eigenen Forschungsprojekten von Förderorganisationen. Eigene Mittel ziehen – je nach Fach – zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten nach sich, z. B. wenn man Personalverantwortung übernimmt, Tierversuche durchführen möchte usw. Hier benötigen die noch weniger erfahrenen Forschenden Unterstützung (seitens der Institutsleitung, der Verwaltung), insbesondere bei befristeten Stellen, damit sie ihre Forschung planmäßig fortsetzen können.

Die Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen sind mit den Junior- oder Qualifizierungsprofessorinnen und -professoren vergleichbar; sie haben in kompetitiven Verfahren Fördermittel für ein Forschungsprojekt eingeworben, das sie mit ihrer eigenen Arbeitsgruppe umsetzen und sich dadurch zugleich auf eine Leitungsfunktion in der Wissenschaft vorbereiten. Wünschenswert ist es daher, dass sie einen den Junior- oder Qualifizierungsprofessorinnen und -professoren vergleichbaren Status erhalten.

Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter können eigenständig arbeiten und ihr Personal anleiten. Dazu gehört auch das Recht, Promovierende zur Promotion zu führen.

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