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FAQ zur Verpflichtungserklärung

Mehrere Hochschulen sind antragstellend bzw. eine Hochschule ist antragstellend, es sind aber Personen mit herausgehobener wissenschaftlicher Verantwortung am Antrag beteiligt, die an anderen Einrichtungen angesiedelt sind; müssen alle Einrichtungen die Verpflichtungserklärungen der jeweils bei ihnen angestellten Personen mit herausgehobener wissenschaftlicher Verantwortung vorhalten oder reicht es, wenn die Sprecherhochschule die Erklärungen aller relevanten Personen archiviert?

Beide Varianten sind möglich; es reicht aber aus, wenn die Sprecherhochschule alle Verpflichtungserklärungen sammelt und vorhält. Ein zentrales, einrichtungsweites Archivsystem kann genutzt werden, ist aber nicht erforderlich.

Kann man es auch so regeln, dass jede Hochschule bzw. Einrichtung die Verpflichtungserklärungen der ihr zugehörigen Personen aufbewahrt – sprich die DFG sich im Ernstfall an die jeweilige Einrichtung wenden kann?

Ja, aber es ist zu bedenken, dass sich die DFG bei Rückfragen an die Sprecherhochschule wenden wird; diese muss die entsprechende Verpflichtungserklärung herausgeben.

Was genau ist mit Blick auf eingereichte Anträge mit dem Passus „zehn Jahre nach Ablauf der letzten Förderlaufzeit“ gemeint?

Die letzte Förderlaufzeit meint entweder die letzte reguläre Förderperiode oder eine Auslauf-/Abschlussfinanzierung – der Zeitraum ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Bitte beachten: Dazu zählen keine Nachbewilligungen für Elternzeiten.

Gilt die Aufbewahrungspflicht für in der Skizzenphase abgegebene Verpflichtungserklärungen auch, wenn nicht zur Antragstellung aufgefordert wurde?

Ja, die Verpflichtungserklärungen sind zehn Jahre nach Einreichung der Skizze aufzubewahren

Wie ist mit Blick auf die Verpflichtungserklärungen bei während der Projektförderung neu hinzukommenden Personen von herausragender wissenschaftlicher Verantwortung zu verfahren?

Von diesen Personen ist eine Verpflichtungserklärung einzuholen und bei der Sprecherhochschule oder bei der arbeitgebenden Einrichtung aufzubewahren.

Müssen bei der Antragstellung bzw. bei Fortsetzungsanträgen von allen Personen mit herausgehobener wissenschaftlicher Verantwortung neue Verpflichtungserklärungen eingeholt werden, auch wenn diese für die Skizze bzw. für den Einrichtungsantrag bereits vorliegen?

Ja, für jede Phase sind neue Verpflichtungserklärungen einzuholen.

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