Leitseite Wissenschaftliche Integrität durch die DFG

Wissenschaftliche Integrität durch die DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sichert wissenschaftliche Integrität auf unterschiedlichen Ebenen und Wegen:

  • Zustimmung der DFG-Mitgliederversammlung zur Denkschrift „Sicherung wissenschaftlicher Praxis“ (1998) und zum Kodex „Leitlinien zur Sicherung wissenschaftlicher Praxis“ (2019)
  • Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln durch die DFG ist, dass die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien des Kodex rechtsverbindlich umsetzen.
  • Bereits bei der Einreichung von Antragsskizzen bzw. von Anträgen sowie in den Verwendungsrichtlinien der DFG und in den Verwendungsrichtlinien der von der DFG betreuten Förderinstrumente erfolgt eine Verpflichtung der Antragstellerinnen und -steller sowie der Bewilligungsempfängerinnen und -empfänger zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis mit dem Hinweis, dass die Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens (VerfOwF) Anwendung findet.
  • In ihrem Förder- sowie Gremienhandeln achtet die DFG auf die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, z. B. über die Regelungen zur Befangenheit.
  • Die DFG führt – wenn ein Bezug zu ihrem Aufgaben- / Zuständigkeitsbereich gegeben ist – eigene Verfahren zur Überprüfung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch.

Hinweise zur Umsetzung des Kodex

Seit Inkrafttreten des Kodex zum 1. August 2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.

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Anerkennung der Verfahrensordnung

Mit der Antragstellung bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verpflichten Sie sich auf die Einhaltung der Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis und die Anerkennung der Verfahrensordnung.

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Das Verfahren der DFG bei Verdachtsfällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Das DFG-Verfahren wahrt die Grundsätze eines fairen und vertraulichen Verfahrens. Dabei wird dem Grundsatz der Unschuldsvermutung ausdrücklich Rechnung getragen.

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Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis

Als eine Handreichung für die Praxis soll der Leitfaden einen Beitrag zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis leisten.

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Befangenheitsregeln der DFG

Der Anschein der Befangenheit wird in jedem Schritt der Urteilsbildung geprüft.

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Verwendung generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung im Förderhandeln der DFG

Die DFG hat erste Leitlinien für den Umgang mit generativen Modellen für die Text- und Bilderstellung formuliert. Hieraus ergeben sich unter anderem konkrete Vorgaben für Antragstellende im Förderhandeln der DFG

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Kontakt zum Team Wissenschaftliche Integrität

Bei Verdachtsmomenten eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden Sie sich bitte an das Team Wissenschaftliche Integrität.

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