Leitseite Aktuelles Verwendung generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung im Förderhandeln der DFG

Verwendung generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung im Förderhandeln der DFG

Die DFG hat erste Leitlinien für den Umgang mit generativen Modellen für die Text- und Bilderstellung formuliert. Hieraus ergeben sich unter anderem konkrete Vorgaben für Antragstellende im Förderhandeln der DFG

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat erste Leitlinien für den Umgang mit generativen Modellen für die Text- und Bilderstellung formuliert. In einer Stellungnahme wird den Einfluss von ChatGPT und anderen generativen KI-Modellen auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG beleuchtet. Als Ausgangspunkt einer kontinuierlichen Begleitung bietet das Papier sowohl Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerin ihrer Arbeit als auch Antragstellenden bei der DFG sowie den am Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozess beteiligten Personen eine erste Orientierung. Nach Ansicht der DFG verändern KI-Technologien bereits jetzt den gesamten wissenschaftlichen, erkenntnisgewinnenden und kreativen Arbeitsprozess in erheblichem Maße und werden in den verschiedenen Wissenschaftsbereichen in vielfältiger, wenn auch unterschiedlicher Weise eingesetzt. Gerade bei generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung stehe diese Entwicklung erst am Anfang. Die DFG wird in einem fortlaufenden Prozess die Chancen und möglichen Risiken des Einsatzes generativer Modelle in den Wissenschaften und in ihrem eigenen Förderhandeln analysieren und bewerten.

Im Rahmen der Antragstellung bei der DFG ist der Einsatz generativer Modelle angesichts der erheblichen Chancen und Entwicklungspotenziale grundsätzlich zulässig. Inhaltlich bleibt die volle Verantwortung für die Einhaltung der wissenschaftlichen Integrität bei den antragstellenden Personen. Der Einsatz generativer Modelle im Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens erfordert jedoch bestimmte verbindliche Rahmenbedingungen, um die gute wissenschaftliche Praxis und die Qualität wissenschaftlicher Ergebnisse zu sichern. Grundlegend sind auch hier die allgemein in den Wissenschaften etablierten Standards guter wissenschaftlicher Praxis. Methodische Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind wesentliche Grundprinzipien wissenschaftlicher Integrität, die auch für Förderanträge bei der DFG gelten. Die Verwendung generativer Modelle ist daher in wissenschaftsadäquater Weise und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Fachgebietes offenzulegen. Hierauf wird in den Leitfäden für die Antragstellung ausdrücklich hingewiesen. Unter „Offenlegung“ ist dabei die Angabe zu verstehen, welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden, beispielsweise bei der Aufbereitung des Forschungsstandes, bei der Entwicklung einer wissenschaftlichen Methode, bei der Auswertung von Daten oder bei der Hypothesengenerierung. Eingesetzte KI, die sich nicht auf den wissenschaftlichen Inhalt des Antrags auswirkt (bspw. Grammatik-, Stil-, Rechtschreibprüfung, Übersetzungsprogramme), muss nicht angegeben werden. Die inhaltliche Beschreibung kann mit wenigen erläuternden Sätzen erfolgen. Eine konkrete Kennzeichnung der betroffenen Textpassagen im Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich.

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