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Leitlinie 13

Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen

Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.

Erläuterungen:

Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, ReUsable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen. Dem Gedanken „Qualität vor Quantität“ Rechnung tragend, vermeiden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unangemessen kleinteilige Publikationen. Sie beschränken die Wiederholung der Inhalte ihrer Publikationen als (Co-)Autorinnen und (Co-)Autoren auf den für das Verständnis des Zusammenhangs erforderlichen Umfang. Sie zitieren ihre zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachten Ergebnisse, sofern darauf nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis nicht ausnahmsweise verzichtet werden darf.

Nachweis eigener Vorarbeiten („Selbstplagiat“ bzw. „Textrecycling“)

Nach Leitlinie 13 sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eigene und fremde Vorarbeiten vollständig und korrekt nachweisen. Außerdem fordert Leitlinie 1 strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter.

Werden fremde oder zumindest auch-fremde Vorarbeiten ohne hinreichende Kenntlichmachung übernommen, wird die Leserschaft über die tatsächliche Urheberschaft der geistigen Inhalte getäuscht. Um die Funktionsfähigkeit des wissenschaftlichen Diskurses zu gewährleisten, besteht ein schutzwürdiges Interesse der Leserschaft dahingehend, dass die aus dem Text als Autorin oder Autor erkennbare Person dessen Inhalte auch tatsächlich abgefasst hat. Abweichungen hiervon können wissenschaftliches Fehlverhalten darstellen und werden regelmäßig z. B. als Plagiate sanktioniert. 

Nach Leitlinie 13 widerspricht es darüber hinaus der guten wissenschaftlichen Praxis, (rein) eigene Vorarbeiten ohne vollständigen und korrekten Nachweis wiederzuverwerten. Diese nicht hinreichend gekennzeichnete Wiederverwertung wird als „Selbstplagiat“ oder auch als „Textrecycling“ beschrieben.

Der Begriff „Selbstplagiat“ verweist auf einen relevanten Aspekt der guten wissenschaftlichen Praxis (gwP). Dem Plagiat und dem „Selbstplagiat“ ist gemein, dass sie das „Woher“, also den Ursprung oder die Quelle beispielsweise eines Textes oder Textausschnitts nicht in gebotener Weise offenlegen. Der Unterschied besteht hinsichtlich dessen, worüber getäuscht wird: beim „Selbstplagiat“ hinsichtlich der Neuheit (bzw. Einzigartigkeit) des Publizierten, bei typischen Plagiatsfällen hinsichtlich des Urhebers der betreffenden Leistung. Die Wiederverwertung eigener Texte kann z. B. einen unredlichen Aufbauschungsversuch der eigenen Publikationsliste darstellen oder den falschen Anschein von Originalität erwecken. Mögliche Folgen sind u. a., dass sich einzelne Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler unlautere Konkurrenzvorteile im Wettbewerb mit anderen Personen verschaffen und die Forschungsliteratur in für den wissenschaftlichen Diskurs hinderlicher Weise aufgebläht wird. Bei der Wiederverwertung der eigenen Texte müssen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler unter Achtung der disziplinspezifischen Vorgaben auf frühere Veröffentlichungen betreffender Texte hinweisen.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL13 (Allgemein)

Schlagworte:

PlagiatReferenz

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