Umsetzung der Leitlinien
Alle wissenschaftlichen Einrichtungen (insbesondere Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen) setzen sowohl Ebene eins als auch Ebene zwei der Leitlinien 1 bis 19 des Kodex der DFG „Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis“ – je nach Organisationsform der Einrichtung – rechtsverbindlich um, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Einrichtungen, die die Leitlinien nicht umsetzen, erhalten keine Fördermittel. Bereits bei der Antragstellung und sodann in den Verwendungsrichtlinien der DFG und in den Verwendungsrichtlinien der von der DFG betreuten Förderinstrumente erfolgt eine Verpflichtung unter anderem der Antragsteller*innen sowie der Bewilligungsempfänger*innen auf die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
Der Kodex ist am 1. August 2019 in Kraft getreten. Für diejenigen wissenschaftlichen Einrichtungen, die bereits die einschlägigen Regelungen der Denkschrift der DFG „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ rechtsverbindlich umgesetzt haben, bestand eine Übergangsfrist für die Umsetzung des Kodex, die am 31. Juli 2023 endete.
Sofern eine wissenschaftliche Einrichtung aufgrund ihrer Organisationsstruktur oder ihrer Verfasstheit oder aufgrund sonstiger Umstände die Leitlinien nicht in eigener Verantwortung rechtsverbindlich umsetzen kann, bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung und Anerkennung des Kodex. Die betroffenen Einrichtungen können sich an eine Forschungseinrichtung, die den Kodex der DFG umgesetzt hat, anschließen und deren Umsetzung des Kodex als für sich verbindlich anerkennen (Kooperationsmodell). Findet die Einrichtung keinen Kooperationspartner kann sie sich an die HRK wenden, die eine „Partnereinrichtung“ vermittelt, die bereit ist, sich in Fällen eines Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens des jeweiligen Einzelfalls anzunehmen. In Ombudsangelegenheiten können sich die betreffenden Einrichtungen an das „Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland“ (OWID) wenden. Die Leitlinien des Kodex setzen sie sinngemäß um.