Umsetzung des Kodex durch Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen
Die Umsetzung und Anerkennung ist in verschiedenen Varianten möglich.
Mit Inkrafttreten des Kodex zum 01.08.2019 müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die Ebenen eins und zwei der 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können.
Die Umsetzung und Anerkennung ist in verschiedenen Varianten möglich:
- Hochschulen und außerhochschulische Einrichtungen setzen die Leitlinien des Kodex in eigener Verantwortung rechtsverbindlich um (Regelfall).
- Sofern eine außerhochschulische (wissenschaftliche) Einrichtung die Leitlinien nicht in eigener Verantwortung rechtsverbindlich umsetzen kann, bestehen zwei verschiedene Möglichkeiten: das Kooperationsmodell oder das Auffangmodell.
Ausführliche Hinweise zur Umsetzung sowie eine Mustersatzung und Musterkooperationsvereinbarung finden Sie unter
Hinweise zur UmsetzungFAQ zur UmsetzungZum Thema siehe auch
„Welche Neuerungen bringt der Kodex „Leitlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis“ im Vergleich zur vorher gehenden Denkschrift?“ Beiträge zur Hochschulforschung – Ausgabe 1-2/2021