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Leitlinie 17
Archivierung
Wissenschaftler*innen sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftler*innen dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.
Erläuterungen:
Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs.
Archivierung von Forschungssoftware
Leitlinie 17 verpflichtet Wissenschaftler*innen, öffentlich gemachte Forschungsergebnisse zu sichern und aufzubewahren. Um den Prozess, der zur Entstehung dieser Forschungsergebnisse geführt hat, überprüfbar zu machen, bezieht sich die Verpflichtung auf Objekte, die den Ergebnissen zugrunde liegen, und auf Forschungssoftware. Wenn die Forschungssoftware nicht bereits in der eingesetzten Form veröffentlicht ist, ist eine Archivierung vorzunehmen. Der Umfang der zu sichernden und aufzubewahrenden Inhalte der Forschungssoftware kann je nach Art und Funktion unterschiedlich umfangreich ausfallen. In der Regel sollte er folgende Aspekte beinhalten:
Es wird empfohlen, zum Zwecke der Sicherung und Aufbewahrung öffentlich zugängliche Repositorien oder Softwarearchive zu nutzen, die idealerweise in Verantwortung der Wissenschaftsgemeinschaft liegen und bei denen die Vergabe von persistenten Identifikatoren (PID, z. B. DOI) möglich ist. Praxisleitfäden und Best Practices für die Archivierung von Forschungssoftware werden u. a. von Konsortien der NFDI angeboten.
Zum Thema siehe auch
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LL17 (Allgemein)
Schlagworte:
ArchivierungForschungssoftware