Kommentar zu:

Der folgende Kommentar bezieht sich auf diese Leitlinie*n

Leitlinie 10

Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.

Erläuterungen:

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, abgeschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und ihrer Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihr / von ihm generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die/der sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen.

„Dual use“-Problematik in der Mathematik

Grundlagenforschung sowohl in der theoretischen als auch in der angewandten Mathematik hat in vielen Fällen das Potenzial, ebenfalls für sicherheitsrelevante Forschung bedeutsam zu sein (evtl. auch erst zu einem späteren Zeitpunkt). So wie ein Messer als Werkzeug zum Schneiden stets auch als Waffe verwendet werden kann, lassen sich z. B. mathematische Verfahren, die im Bereich der Kontrolltheorie erforscht werden, häufig sowohl für friedliche als auch militärische Zwecke einsetzen. Ähnliches gilt etwa auch im Bereich der Zahlentheorie mit Blick auf deren Anwendungen im Gebiet der Kryptografie und Codierungstheorie. Diese Tatsache kann jedoch nicht dazu führen, mathematische Grundlagenforschung grundsätzlich zu unterbinden.

Aspekte und Fragen hinsichtlich sicherheitsrelevanter Forschung sollten den geltenden Regeln und Gesetzen folgend beim Vorliegen von Indizien für eine mögliche konkrete Anwendbarkeit der mathematischen Forschung in sicherheitsrelevanten Bereichen adressiert werden. Indizien können dabei z. B. der von den Forscherinnen und Forschern anvisierte Anwendungsbereich selbst aber auch deren eigener bisheriger Forschungshintergrund oder auch derjenige von Kooperationspartnern sein. Im Falle kooperativer Projekte sollte zudem berücksichtigt und hinterfragt werden, ob die beteiligten Institutionen oder deren Träger bzw. Förderer die Verwertung von Forschungsergebnissen in sicherheitsrelevanten Kontexten anstreben oder sogar voraussetzen.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL10 (Naturwissenschaften)

Schlagworte:

Dual UseMathematik

|