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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Was bedeutet „geteilte Erstautorschaft“? Welche Probleme treten auf?

Eine „geteilte Erstautorschaft“ bedeutet gemäß der Definition der meisten Journale, dass mehrere Erstautorinnen bzw. -autoren „equal contributions“ geleistet haben, also gleich hohe bzw. gleichwertige Beiträge.

In den Lebenswissenschaften werden die Erstautorinnen bzw. -autoren trotz „equal contributions“ häufig nicht alphabetisch sortiert – mit der Begründung, dass eine Person eben doch mehr geleistet habe als eine andere. Somit entsteht selbst bei „equal contributions“ eine „Rangfolge“ der Beiträge. Dies zieht Konflikte nach sich, wenn ein Dissens bezüglich der Rangfolge besteht.

Häufig werden die Ergebnisse mehrerer Dissertationen in einer Publikation zusammengefasst, weil dadurch eine höhere Chance besteht, dass der Artikel in einem Journal mit höherem Impact Factor angenommen wird. Auch wird so der „Salami-Taktik“ kleinteiligen Publizierens entgegengewirkt. Gleichzeitig benötigen Promovierende aber häufig Erstautorschaften auf Artikeln für gewisse Karriereschritte. Erstautorpublikationen sind gemäß manchen Promotionsordnungen sogar Voraussetzung für die Promotion.

Die Community und Gutachtende nehmen trotz „equal authorship“ oft nur die Person als Erstautor wahr, die auch tatsächlich an erster Stelle genannt wird (als „Hauptautor“). Die Autorschaftsposition kann zudem einen Einfluss auf Scores und Zitations-Indizes haben, etwa weil die Erstautorinnen bzw. -autoren in hinteren Positionen nicht in die Kalkulation einbezogen werden.

Wenn mehr als drei Erstautorinnen bzw. -autoren genannt werden, wirft das die Frage auf, wie es möglich ist, dass so viele Personen „gleich viel und gleich hoch“ zu einem Artikel beigetragen haben. Ob Artikel mit derartigen Listen angenommen werden oder ob eventuell um Stellungnahme gebeten wird, entscheidet die zuständige Editorin bzw. der zuständige Editor.

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LL14 (Allgemein)

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Autorschaft

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