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Leitlinie 3
Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen
Die Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten. Sie sind zuständig für die Einhaltung und Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis sowie für eine angemessene Karriereunterstützung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen garantieren die Voraussetzungen dafür, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rechtliche und ethische Standards einhalten können. Zu den Rahmenbedingungen gehören klare und schriftlich festgelegte Verfahren und Grundsätze für die Personalauswahl und die Personalentwicklung sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit.
Erläuterungen:
Die Leitung jeder Hochschule und jeder außerhochschulischen Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene institutionelle Organisationsstruktur. Diese gewährleistet, dass in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Qualitätssicherung und Konfliktregelung eindeutig zugewiesen sind und den jeweiligen Mitgliedern und Angehörigen geeignet vermittelt werden. Im Rahmen der Personalauswahl und der Personalentwicklung werden die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfältigkeit („Diversity“) berücksichtigt. Die entsprechenden Prozesse sind transparent und vermeiden weitestmöglich nicht wissentliche Einflüsse („unconscious bias“). Für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind geeignete Betreuungsstrukturen und -konzepte etabliert. Es werden eine aufrichtige Beratung für die Laufbahn und weitere Karrierewege sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Mentoring für das wissenschaftliche und wissenschaftsakzessorische Personal angeboten.
Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen in den Lebenswissenschaften
Lebenswissenschaftliche Fragestellungen lassen sich in der Regel nur im Team und mit verteilten Kompetenzen bearbeiten. Dieser Umstand bedingt, dass bereits in einer frühen Karrierephase von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Projektleitungs- und Kooperationskompetenzen erwartet werden. Das Angebot entsprechender Ausbildungsangebote und die Schaffung der Rahmenbedingungen durch die Institution sind von hoher Bedeutung. Um Forschungsvorhaben umzusetzen, ist in den Lebenswissenschaften der Zugang zu qualitativ hochwertigen Infrastrukturen häufig zwingend erforderlich. Hierzu zählen z. B. Labore, Infrastrukturen für Forschungsdaten, Zugang oder Anbindung zu Biobanken bzw. wissenschaftlichen Sammlungen, Zentren für Hochdurchsatzsequenzierung mit standardisierten Datenanalysesystemen, aber auch zentrale Strukturen für tiergerechte Haltung von Versuchstieren und langfristige Freilandversuchsflächen.
Darüber hinaus sind in vielen Fällen organisatorische Unterstützungsstrukturen erforderlich, um die Einhaltung rechtlicher bzw. regulatorischer Vorgaben zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise die Beratung durch Tierschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragte, die Anbindung an qualitativ hochwertige Kompetenznetze für klinische Studien oder der Zugang zu Expertisen für Convention on Biological Diversity (CBD)-relevante Aspekte. Die Verfügbarkeit von Qualitätsmanagementstrukturen, Unterstützung durch Öffentlichkeitsarbeit, juristische Kompetenz oder auch Compliance-Beauftragte an Einrichtungen können einen wesentlichen Einfluss auf die Ermöglichung von qualitativ hochwertiger Forschung in den Lebenswissenschaften haben.
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LL3 (Lebenswissenschaften)
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InfrastrukturenBiobankenConvention on Biological DiversityQualitätsmanagementstrukturenKompetenznetze