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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Autorenreihenfolge in der Mathematik

In mathematischen Publikationen werden bis dato die Autorinnen und Autoren in der Regel in alphabetischer Reihenfolge genannt. Die Autorinnen und Autoren sind dabei in gleicher Weise für die Inhalte verantwortlich, sofern dies in der Publikation nicht anders angezeigt und erläutert wird. 

Bei gemeinsamen Veröffentlichungen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus anderen Disziplinen folgt man zumeist den Gepflogenheiten des Journals, bei dem die Arbeit eingereicht wird.

Bei Zeitschriften im Bereich der Numerik und des Wissenschaftlichen Rechnens (z. B. SIAM Journal on Scientific Computing) sowie der Statistik erfolgt die Nennung der Autorinnen und Autoren häufig nicht mehr in rein alphabetischer Reihenfolge.

Zu beobachten ist auch in der Mathematik eine generelle Entwicklung weg von der bisherigen strikt alphabetischen Autorenreihenfolge hin zu einer Reihenfolge, die den Beteiligungsanteil an der wissenschaftlichen Arbeit berücksichtigt. Um (möglicherweise falsche) implizite Annahmen zu vermeiden, wird empfohlen, dass in den Fällen, wo von der gleichberechtigten Autorschaft mit alphabetischer Reihenfolge abgewichen wird, klar erläutert wird, wodurch die Reihenfolge begründet ist bzw. was mit ihr ausgedrückt werden soll. Dabei können insbesondere spezifische Verantwortlichkeiten, z. B. für die entwickelte Software, explizit benannt werden.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL14 (Naturwissenschaften)

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