Leitlinie 7
Phasenübergreifende Qualitätssicherung
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden.
Erläuterungen:
Kontinuierliche, forschungsbegleitende Qualitätssicherung bezieht sich insbesondere auf die Einhaltung fachspezifischer Standards und etablierter Methoden, auf Prozesse wie das Kalibrieren von Geräten, die Erhebung, Prozessierung und Analyse von Forschungsdaten, die Auswahl und Nutzung von Forschungssoftware, deren Entwicklung und Programmierung sowie auf das Führen von Laborbüchern.
Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht haben und ihnen dazu im Nachgang Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, berichtigen sie diese. Bilden die Unstimmigkeiten oder Fehler Anlass für die Zurücknahme einer Publikation, wirken die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei dem entsprechenden Verlag oder dem Infrastrukturanbieter etc. schnellstmöglich darauf hin, dass die Korrektur beziehungsweise die Zurücknahme erfolgt und entsprechend kenntlich gemacht wird. Gleiches gilt, sofern die Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler von Dritten auf solche Unstimmigkeiten oder Fehler hingewiesen werden.
Die Herkunft von im Forschungsprozess verwendeten Daten, Organismen, Materialien und Software wird kenntlich gemacht und die Nachnutzung belegt; die Originalquellen werden zitiert. Art und Umfang von im Forschungsprozess entstehenden Forschungsdaten werden beschrieben. Der Umgang mit ihnen wird, entsprechend den Vorgaben im betroffenen Fach, ausgestaltet. Der Quellcode von öffentlich zugänglicher Software muss persistent, zitierbar und dokumentiert sein. Dass Ergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse durch andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler repliziert beziehungsweise bestätigt werden können (beispielsweise mittels einer ausführlichen Beschreibung von Materialien und Methoden), ist – abhängig von dem betroffenen Fachgebiet – essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung.
Kommentare - Naturwissenschaften (10)
Qualitätssicherung in der experimentellen Chemie
23.04.2021 – Zur Qualitätssicherung von Forschungsprojekten gehören in der experimentellen Chemie sowohl die Dokumentation der Verfahren und Ergebnisse als auch die Sicherung der erhaltenen Materialien, sofern dies möglich und sinnvoll ist.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften)
Umgang mit Zitaten in der Mathematik
03.12.2020 – In mathematischen Texten ist die Verwendung von Anführungszeichen zur Markierung wörtlich wiederverwendeter eigener und fremder Textquellen nicht üblich.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften)
Softwareentwicklung und Umgang mit Forschungsdaten in der Mathematik
03.12.2020 – Für die Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Arbeiten in der Mathematik, in denen selbst entwickelte Software und Daten eine wesentliche Rolle spielen, ist eine angemessene Zugänglichkeit wichtig.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL14 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Archivierung des wissenschaftlichen Vor- und Nachlasses – ein Beispiel aus den Geowissenschaften
03.12.2020 – Material sollte möglichst vor der Vernichtung bewahrt werden.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL8 (Naturwissenschaften) , LL9 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Probenhandhabung in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Um sicherzustellen, dass Probenmaterial von der wissenschaftlichen Gemeinschaft so umfassend wie möglich genutzt werden kann, sollten Proben möglichst archiviert und für die zukünftige Verwendung aufbewahrt werden.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL9 (Naturwissenschaften) , LL10 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Elektronisches Laborjournal und Repositorium in der Chemie
03.12.2020 – Die Möglichkeiten eines elektronischen Laborjournals im Zusammenspiel mit einem Repositorium werden exemplarisch für den Bereich der Chemie aufgezeigt.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Verfügbarmachung und Archivierung von Primärdaten
03.12.2020 – Numerische Simulationen können zu sehr großen Datenmengen führen, welche eine vollumfängliche Zurverfügungstellung der unmittelbaren Ergebnisse, d. h. der Primärdaten, im Sinne einer Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung nicht immer sinnvoll ...
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Laborjournale und Feldbücher in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Die Führung eines Laborjournals empfiehlt sich auch im Bereich der Geowissenschaften.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften)
Verwendung von Standards in den Geowissenschaften
03.12.2020 – In allen Bereichen sollten vorzugsweise Standards verwendet werden, die in den jeweiligen Fächern erarbeitet wurden.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL11 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften)
Vorhalten von Speicherkapazitäten in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL11 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL15 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)