Kommentar zu:
Der folgende Kommentar bezieht sich auf diese Leitlinie*n
Leitlinie 17
Archivierung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.
Erläuterungen:
Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden, werden die zugrunde liegenden Forschungsdaten (in der Regel Rohdaten) – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – in der Regel für einen Zeitraum von zehn Jahren zugänglich und nachvollziehbar in der Einrichtung, wo sie entstanden sind, oder in standortübergreifenden Repositorien aufbewahrt. In begründeten Fällen können verkürzte Aufbewahrungsfristen angemessen sein; die entsprechenden Gründe werden nachvollziehbar beschrieben. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Datum der Herstellung des öffentlichen Zugangs.
Archivierung von Proben
Forschungsdaten können in verschiedenen Formen (u. a. materiell, papierförmig oder digital) vorliegen. In einigen Bereichen der Ingenieurwissenschaften spielen Proben eine besondere Rolle. Auch diese sollten nach dem Stand der Technik und den etablierten Standards, z. B. im Rahmen von DIN oder ISO, soweit sinnvoll möglich, archiviert werden. Auch die eingesetzte Forschungssoftware, die zum Bestimmen der Ergebnisse eingesetzt wurde, kann und sollte archiviert werden, und zwar in einer Form, die jederzeit die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse ermöglicht.
Die Nachvollziehbarkeit von Forschungsergebnissen ist das ausschlaggebende Kriterium für die Auswahl der Daten, die dokumentiert, veröffentlicht und archiviert werden.
Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:
LL17 (Ingenieurwissenschaften)
Schlagworte:
ArchivierungDokumentationPublikation