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Leitlinie 4
Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten
Die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit trägt die Verantwortung für die gesamte Einheit. Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitseinheiten ist so beschaffen, dass die Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, dass die dafür nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgen und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Zur Leitungsaufgabe gehören insbesondere auch die Gewährleistung der angemessenen individuellen – in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung eingebetteten – Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Karriereförderung des wissenschaftlichen und wissenschaftsakzessorischen Personals. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind durch geeignete organisatorische Maßnahmen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen zu verhindern.
Erläuterungen:
Die Größe und die Organisation der wissenschaftlichen Arbeitseinheit sind so gestaltet, dass die Leitungsaufgaben, insbesondere die Kompetenzvermittlung, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Aufsichts- und Betreuungspflichten, angemessen wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben geht mit der entsprechenden Verantwortung einher. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftsakzessorisches Personal genießen ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung. Ihnen kommt ein adäquater Status mit entsprechenden Mitwirkungsrechten zu. Sie werden durch zunehmende Selbstständigkeit in die Lage versetzt, ihre Karriere zu gestalten.
Betreuung in den frühen wissenschaftlichen Karrierestufen
Wie Studierende, Promovierende und frisch Promovierte betreut und in ihrer Karriereentwicklung unterstützt werden, variiert entsprechend ihrer Karrierestufe. Gute Betreuung umfasst vor allem
Zur Betreuung gehört auch, dass die Betreuten Freiräume haben, sich zu entwickeln und auszuprobieren. Gute Betreuung besteht nicht im Abarbeiten von Listen, sondern in einer Haltung, die unterstützt, befähigt und dem Individuum gerecht wird. Während in einem Fall eine enge Anleitung zumindest zeitweise nötig sein kann, bietet sich in einem anderen womöglich ein größerer Spielraum an. Wert zu legen ist in jedem Fall auf Transparenz und darauf, dass Betreute und Betreuende ihren Anteil an Verantwortung wahrnehmen und sich mit Respekt begegnen.
Insbesondere in der Promotionsphase erfolgt die Betreuung am besten auf der Basis einer Betreuungsvereinbarung mit definierten Ansprechpersonen und einer klaren, vertrauensvollen Festlegung von Zielen, Rollen, Rechten und Pflichten. In der Vereinbarung, teilweise abhängig von den jeweiligen Disziplinen, ist z. B. festgehalten,
Es ist sinnvoll, die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten genau zu definieren, sodass jede bzw. jeder sich darauf beziehen kann. Durch Betreuungsvereinbarungen werden vor allem auch die Promovierenden ihrer Rechte versichert. Das hilft, wenn Schwierigkeiten oder gar Konflikte entstehen. Gleichwohl beruht Betreuung immer auf Gegenseitigkeit, auch die Betreuungspersonen können und sollen sich äußern, ob sie zufrieden sind.
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LL4 (Allgemein)
Schlagworte:
Nachwuchs