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Leitlinie 4

Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten

Die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit trägt die Verantwortung für die gesamte Einheit. Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitseinheiten ist so beschaffen, dass die Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, dass die dafür nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgen und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Zur Leitungsaufgabe gehören insbesondere auch die Gewährleistung der angemessenen individuellen – in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung eingebetteten – Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Karriereförderung des wissenschaftlichen und wissenschaftsakzessorischen Personals. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind durch geeignete organisatorische Maßnahmen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen zu verhindern.

Erläuterungen:

Die Größe und die Organisation der wissenschaftlichen Arbeitseinheit sind so gestaltet, dass die Leitungsaufgaben, insbesondere die Kompetenzvermittlung, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Aufsichts- und Betreuungspflichten, angemessen wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben geht mit der entsprechenden Verantwortung einher. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftsakzessorisches Personal genießen ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung. Ihnen kommt ein adäquater Status mit entsprechenden Mitwirkungsrechten zu. Sie werden durch zunehmende Selbstständigkeit in die Lage versetzt, ihre Karriere zu gestalten.

Leitlinie 10

Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.

Erläuterungen:

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, abgeschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und ihrer Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihr / von ihm generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die/der sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen.

Betreuung in den frühen wissenschaftlichen Karrierestufen

Wie Studierende, Promovierende und frisch Promovierte betreut und in ihrer Karriereentwicklung unterstützt werden, variiert entsprechend ihrer Karrierestufe. Gute Betreuung umfasst vor allem

  • regelmäßige Gespräche und
  • Beratung für die zukünftige Karriere.

Zur Betreuung gehört auch, dass die Betreuten Freiräume haben, sich zu entwickeln und auszuprobieren. Gute Betreuung besteht nicht im Abarbeiten von Listen, sondern in einer Haltung, die unterstützt, befähigt und dem Individuum gerecht wird. Während in einem Fall eine enge Anleitung zumindest zeitweise nötig sein kann, bietet sich in einem anderen womöglich ein größerer Spielraum an. Wert zu legen ist in jedem Fall auf Transparenz und darauf, dass Betreute und Betreuende ihren Anteil an Verantwortung wahrnehmen und sich mit Respekt begegnen.

Insbesondere in der Promotionsphase erfolgt die Betreuung am besten auf der Basis einer Betreuungsvereinbarung mit definierten Ansprechpersonen und einer klaren, vertrauensvollen Festlegung von Zielen, Rollen, Rechten und Pflichten. In der Vereinbarung, teilweise abhängig von den jeweiligen Disziplinen, ist z. B. festgehalten,

  • wie oft man sich (persönlich) trifft,
  • wann Textentwürfe vorgelegt, gelesen und diskutiert werden sollen,
  • welche Meilensteine wann zu erzielen sind,
  • wer Nutzungsrechte für die Forschungsdaten hat,
  • was passiert, wenn eine bzw. einer der Beteiligten die Hochschule bzw. außerhochschulische Einrichtung verlässt,
  • wie Autorenschaften geregelt werden,
  • welche Qualifizierungsmaßnahmen wann durchlaufen werden, usw.

Es ist sinnvoll, die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten genau zu definieren, sodass jede bzw. jeder sich darauf beziehen kann. Durch Betreuungsvereinbarungen werden vor allem auch die Promovierenden ihrer Rechte versichert. Das hilft, wenn Schwierigkeiten oder gar Konflikte entstehen. Gleichwohl beruht Betreuung immer auf Gegenseitigkeit, auch die Betreuungspersonen können und sollen sich äußern, ob sie zufrieden sind.

  • Unabhängig von der konkreten Einbindung der Promovierenden in den Forschungsbetrieb, haben sie ausreichend Zeit und Gelegenheit für die Promotion und die Teilnahme an zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Mehrfachbetreuung ist ein geeignetes Mittel, um jederzeit optimale Betreuung sicherzustellen, auch in schwierigen und konfliktreichen Situationen oder wenn eine Betreuungsperson ausfällt. Dem Betreuungskomitee sollten auch externe Betreuungspersonen angehören.
  • Den Betreuungspersonen kommt eine Vorbildfunktion zu. Weiterbildungsangebote können weniger erfahrenen Betreuungspersonen helfen, diese gut wahrzunehmen.
  • Die Betreuung und die Finanzierung einer Doktorandin bzw. eines Doktoranden werden, wo immer möglich, entkoppelt. Auch hierfür kann Mehrfachbetreuung sinnvoll sein.
  • Betreuungspersonen nehmen nur so viele Promovierende an, wie sie adäquat betreuen können. Sie bewerten die Dissertation so zügig wie möglich. Die Promotionsdauer sollte sinnvoll und unter Berücksichtigung der Fachkulturen bemessen sein.
  • Die Fachgesellschaften verständigen sich darüber, was in ihren jeweiligen Fächern unter „guter Betreuung“ zu verstehen ist und welche Aspekte von den erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an die noch weniger erfahrenen weitergegeben und welche Praktiken in den Ausbildungskanon aufgenommen werden (z. B. gutes Research Design).
  • Zusätzlich zur Betreuung gibt es Mentoring-Angebote für die individuelle Unterstützung bei der Karriereentwicklung durch erfahrenere Personen aus dem akademischen Umfeld oder auch aus anderen Bereichen. Mentoring-Programme helfen auch Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leitern dabei, die eigene Arbeitsgruppe aufzubauen und zu leiten und sich im Fach sowie an der Institution zu etablieren.
  • Es hilft, wenn sich Einrichtungen Promotionsleitlinien oder Leitlinien zum Umgang mit Promovierenden und Postdocs geben, wie es einige Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen bereits getan haben.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL4 (Allgemein) , LL10 (Allgemein)

Schlagworte:

Nachwuchs

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