Kommentar zu:

Der folgende Kommentar bezieht sich auf diese Leitlinie*n

Leitlinie 8

Akteure, Verantwortlichkeiten und Rollen

Die Rollen und die Verantwortlichkeiten der an einem Forschungsvorhaben beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie des wissenschaftsakzessorischen Personals müssen zu jedem Zeitpunkt eines Forschungsvorhabens klar sein.

Erläuterungen:

Die Beteiligten eines Forschungsvorhabens stehen in einem regelmäßigen Austausch. Sie legen ihre Rollen und Verantwortlichkeiten in geeigneter Weise fest und passen diese, sofern erforderlich, an. Eine Anpassung ist insbesondere angezeigt, wenn sich der Arbeitsschwerpunkt einer/eines Beteiligten des Forschungsvorhabens verändert.

Leitlinie 9

Forschungsdesign

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen bei der Planung eines Vorhabens den aktuellen Forschungsstand umfassend und erkennen ihn an. Die Identifikation relevanter und geeigneter Forschungsfragen setzt sorgfältige Recherche nach bereits öffentlich zugänglich gemachten Forschungsleistungen voraus. Die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen stellen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sicher.

Erläuterungen:

Methoden zur Vermeidung von (unbewussten) Verzerrungen bei der Interpretation von Befunden, zum Beispiel Verblindung von Versuchsreihen, werden, soweit möglich, angewandt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler prüfen, ob und, wenn ja, inwiefern Geschlecht und Vielfältigkeit für das Forschungsvorhaben (mit Blick auf die Methoden, das Arbeitsprogramm, die Ziele etc.) bedeutsam sein können. Bei der Interpretation von Befunden werden die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

„Equitable Research Partnerships“: Faire und gleichberechtigte Forschungspartnerschaften in der internationalen Kooperation.

In Leitlinie 9 werden Faktoren benannt, die im Rahmen des Forschungsdesigns die Gültigkeit und Zuverlässigkeit der Forschung unterstützen und damit die wissenschaftliche Qualität der Ergebnisse steigern können. Die genannten Faktoren sind dabei nicht abschließend. Sie variieren zudem je nach thematischer Ausrichtung und Komplexität der zu bearbeitenden Forschungsfragen sowie dem Forschungskontext und den jeweiligen Rahmenbedingungen. In Verbindung mit Leitlinie 8 ist es darüber hinaus erforderlich, gerade bei internationalen wissenschaftlichen Kooperationen die Rollen der beteiligten Personen klar zu definieren.

Wissenschaftlicher Austausch ist ein wichtiger Motor für wegweisende, innovative Forschung und kann  wesentlich zur Stärkung der Wissenschaft beitragen. Dies gilt insbesondere für internationale wissenschaftliche Kooperationen, die Chancen bieten, sich über Grenzen hinweg über unterschiedliche Perspektiven und Herangehensweisen auszutauschen. Grundlage für einen zielführenden Dialog ist eine faire, vorurteilsfreie und gleichberechtigte Zusammenarbeit. Forschungskooperationen zwischen Ländern mit unterschiedlichen strukturellen Ausgangslagen können besondere Herausforderungen für einen erfolgreichen Austausch mit sich bringen. In der Zusammenarbeit sind die unterschiedlichen Ausstattungen und Ausgestaltungen der jeweiligen Wissenschaftssysteme zu berücksichtigen.

Die Partner*innen vor Ort sollten in die Erhebung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten einbezogen werden und sie sollten auch über das Projektende hinaus Zugang zu den Forschungsergebnissen haben. Um bei der Erhebung und Verarbeitung von Forschungsdaten eine faire und gleichberechtigte Partnerschaft zu gewährleisten, wurden in den letzten Jahren einige Kodizes und Selbstverpflichtungen entwickelt. Beispiele sind die FAIR-Grundsätze (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) der Open-Data-Bewegung oder auch die sogenannten CARE-Prinzipien (Collective Benefit, Authority to Control, Responsibility, Ethics) für indigene Data Governance. Beide Sammlungen von Grundsätzen und Empfehlungen ergänzen sich gegenseitig. Erstere betonen die Rahmenbedingungen für eine verstärkte gemeinsame Nutzung der Daten durch alle an der Forschung beteiligten Akteur*innen, während letztere das Ziel verfolgen, Innovation, Selbstbestimmung und Datensouveränität zu stärken.

Auch der Global Code of Conduct macht zudem entlang der vier Säulen „Fairness, Respect, Care, Honesty“ auf wichtige Grundlagen internationaler Forschungskooperation aufmerksam. In ähnlicher Weise enthalten das Cape Town Statement sowie die von ESSENCE und UKCDR entwickelten Grundsätze Empfehlungen, wie wissenschaftliche Integrität und „Equitable Research Partnerships“ durch Fairness und Gleichberechtigung gesichert werden können. Dazu gehören offene Kommunikation und gemeinsame Reflexion über bestehende Asymmetrien, faire Praktiken von der Planung bis zur Durchführung von Forschungsprojekten (Zeitplan, Budget(vergabe), Leitung, Output, Impact etc.), gegenseitiger Respekt, gemeinsame Verantwortung sowie die Wertschätzung und Berücksichtigung unterschiedlicher Quellen von Wissen und Erfahrungen mit dem Ziel, qualitativ hochwertige Forschung zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die anschließende, zielgruppenorientierte Kommunikation der Ergebnisse in den jeweiligen Communities.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL8 (Allgemein) , LL9 (Allgemein)

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