Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: Archivierung
Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
VorwortPräambel
Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenForschungsprozess
Leitlinie 7: Phasenübergreifende QualitätssicherungLeitlinie 8: Akteure, Verantwortlichkeiten und RollenLeitlinie 9: ForschungsdesignLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: ArchivierungNichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
„Equitable Research Partnerships“: Faire und gleichberechtigte Forschungspartnerschaften in der internationalen Kooperation.
15.08.2024 – Rahmenbedingungen für internationale Forschungskooperationen sollen mit Blick auf deren Fairness und Gleichberechtigung reflektiert werden – insbesondere bezüglich struktureller Asymmetrien zwischen den jeweiligen Forschungssystemen.
Kommentar zu: LL8 (Allgemein) , LL9 (Allgemein)
Vermeidung von (implicit) Bias in Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen
19.06.2023 – (Eigene) Urteile und Diskussionen sollten mit Blick auf mögliche Urteilsverzerrungen (bias) reflektiert werden.
Kommentar zu: LL3 (Allgemein) , LL4 (Allgemein) , LL5 (Allgemein) , LL16 (Allgemein)
Vielfältigkeit – Diversity im Wissenschaftssystem
16.11.2022 – Exzellente Wissenschaft braucht eine Vielfalt an Perspektiven und Erfahrungen.
Kommentar zu: LL3 (Allgemein)
Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Die Planung von Projekten und das Verfassen von Publikationen sowie die Begutachtung und Bewertung von wissenschaftlichen Publikationen und Projekten nehmen einen großen Teil der wissenschaftlichen Tätigkeit ein. Der Leitung von Arbeitseinheiten kommt ...
Kommentar zu: LL4 (Lebenswissenschaften)
Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung
03.12.2020 – Im Unterschied zu Chancengleichheit in und Vielfältigkeit der Projektteamzusammensetzung geht es bei „Geschlecht und Vielfältigkeit in der Forschung“ um den Forschungsinhalt (sog. „Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimensionen“ in der ...
Kommentar zu: LL9 (Allgemein)
Vielfalt, Flexibilität und Durchlässigkeit
03.12.2020 – Vielfalt, Flexibilität, Durchlässigkeit sowie Mobilität und Internationalität in der Wissenschaft sind wünschenswert und werden deshalb gefördert.
Kommentar zu: LL3 (Allgemein)
Weiterführende Links zu Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten
03.12.2020 – Sammlung externer Links zum Themenkomplex.
Kommentar zu: LL4 (Linkliste)
Individuelle Leistungsbewertung und Ausschluss von Diskriminierung
03.12.2020 – Die wissenschaftliche Bewertung von Personen darf nur auf deren individuelle wissenschaftliche Leistung gestützt sein. Neben der Vermeidung gesetzlich verbotener Diskriminierung dient dies auch einer rein qualitativ orientierten Auswahl.
Kommentar zu: LL5 (Allgemein)
Gleichstellungsgesetze der Länder
03.12.2020 – Auf Landesebene gelten jeweils Landesgleichstellungsgesetze. In diesen sind unter anderem auch Vorschriften zum Bewerbungsprozess sowie zur konkreten Personalauswahl zu finden.
Kommentar zu: LL3 (Gesetze)
Wissenschaftsakzessorisches Personal
03.12.2020 – Bei wissenschaftsakzessorischem Personal handelt es sich um nichtwissenschaftliches Personal wie z. B. Laborantinnen und Laboranten. Der Begriff wird häufig im Kontext des 2015/16 novellierten Wissenschaftzeitvertragsgesetzes (WissZVG) verwendet, in dem ...
Kommentar zu: LL4 (Allgemein)