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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Fallbeispiel für „Autorschaftskonflikt: Anmaßung von Autorschaften“

Umgang mit Autorschaftskonflikten: Mitautorinnen bzw. Mitautoren geben an, eine Person würde sich eine Autorschaft anmaßen, die sie nicht verdiene.

Ein Beispiel sind Kooperationen zwischen Lebens-/Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften: Im Bereich Philosophie sind in der Regel nur die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Autorinnen und Autoren, die den Hauptteil des Manuskripts verfassen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keinen Text verfasst haben, sind keine Autorinnen und Autoren, sondern auf deren Beiträge wird in Fußnoten hingewiesen. Wenn Betreuerinnen und Betreuer ein „bloßes“ Feedback geben, begründet dies in der Regel keine Autorschaft.

In den Lebens-/Naturwissenschaften leisten die meisten Autorinnen und Autoren experimentelle Beiträge, tragen aber weniger zum Verfassen des Textes bei. Das Manuskript wird häufig nur von Erst- und / oder Letztautorin bzw. -autor verfasst. Für die beteiligten Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler kann es unverständlich sein, warum Personen, die keine Textarbeit geleistet haben, als Mitautorin bzw. -autor aufgeführt werden sollen.

Es ist daher gerade in interdisziplinären Projekten unbedingt notwendig, dass frühzeitig eine Abstimmung dazu erfolgt, welche Kriterien an eine Autorschaft angelegt werden sollen. Häufig haben Projekte z. B. einen inhaltlichen Schwerpunkt. Auch das Journal, bei dem das Manuskript eingereicht werden soll, kann als Orientierung herangezogen werden. Wenn ein Projekt (etwa in der Bioethik) in der Medizin angesiedelt ist und Philosophinnen und Philosophen zu einem späteren Zeitpunkt hinzugezogen werden, werden eher die Kriterien der Medizin angelegt. Die Philosophinnen und Philosophen sollten hierüber gleich zu Beginn informiert werden.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL14 (Fallbeispiele)

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