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Leitlinie 14
Autorschaft
Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.
Erläuterungen:
Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an
- der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
- der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
- der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
- am Verfassen des Manuskripts
mitgewirkt hat.
Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.
An Datenerhebung beteiligte Wissenschaftler*innen
Gerade im lebens- oder verhaltenswissenschaftlichen Bereich kommt es häufig vor, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler für eine begrenzte Zeit an der Datenerhebung in einer Arbeitsgruppe mitwirkt, die Gruppe aber sodann verlässt. Im Nachgang werden die erhobenen Daten vielfach in derselben Arbeitsgruppe von anderen Personen weiterverarbeitet und in der verarbeiteten Form zum Gegenstand neuerlicher Publikationen gemacht; auch werden die Originaldaten bisweilen mit der Erlaubnis der Weiterverarbeitung anderen Laboren / Arbeitsgruppen zur Verfügung gestellt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, für welche späteren Publikationen die ursprünglich datenerhebende Person Autorin oder Autor ist bzw. wie lange der von ihr geleistete Beitrag noch dergestalt fortwirkt, dass eine Autorschaft begründet bleibt.
Dabei verbietet sich eine schematische oder schablonenhafte Beurteilung, denn bei einer Datenerhebung können der wissenschaftliche Beitrag sowie die Rolle der Daten in Bezug auf die wissenschaftliche Aussage einer Publikation sehr unterschiedlich sein. Auch können fachspezifische Besonderheiten bestehen.
Allgemein wird empfohlen, dass Gruppenverantwortliche möglichst frühzeitig in Gespräche mit den betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über die absehbare Rolle bei Veröffentlichungen eintreten und entsprechende Vereinbarungen treffen, um Konflikte im Nachhinein zu vermeiden.
Bei der Mehrfachverwendung von Daten kann oftmals ein Bezug zur ersten Veröffentlichung hergestellt und mit einer Zitation anstelle einer „unendlichen“ Fortsetzung von Autorschaft in die späteren Publikationen gearbeitet werden. Dieses Vorgehen erscheint in vielen Bereichen üblich. Bei der Einschätzung, ob bei einer Publikation die Autorschaft (noch) begründet ist, kann in diesem Zusammenhang an das in Leitlinie 14 verankerte Erfordernis des eigenen und wissenschaftserheblichen Beitrags zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation angeknüpft werden. Hier kann etwa gefragt werden, ob die Datenerhebung selbst einen eigenständigen, wissenschaftlichen Input erforderte. Eine Datenaufnahme kann eine Autorschaft rechtfertigen, dies ist jedoch nicht zwingend oder stets der Fall. Ferner kann die Überlegung hilfreich sein, wie relevant bzw. zentral der Datensatz für die in Rede stehende Publikation ist.
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LL14 (Allgemein)
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Autorschaft