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Leitlinie 9
Forschungsdesign
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigen bei der Planung eines Vorhabens den aktuellen Forschungsstand umfassend und erkennen ihn an. Die Identifikation relevanter und geeigneter Forschungsfragen setzt sorgfältige Recherche nach bereits öffentlich zugänglich gemachten Forschungsleistungen voraus. Die Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen stellen die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen sicher.
Erläuterungen:
Methoden zur Vermeidung von (unbewussten) Verzerrungen bei der Interpretation von Befunden, zum Beispiel Verblindung von Versuchsreihen, werden, soweit möglich, angewandt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler prüfen, ob und, wenn ja, inwiefern Geschlecht und Vielfältigkeit für das Forschungsvorhaben (mit Blick auf die Methoden, das Arbeitsprogramm, die Ziele etc.) bedeutsam sein können. Bei der Interpretation von Befunden werden die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Leitlinie 10
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.
Erläuterungen:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, abgeschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und ihrer Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihr / von ihm generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftlerin und dem Wissenschaftler zu, die/der sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen.
Leitlinie 11
Methoden und Standards
Zur Beantwortung von Forschungsfragen wenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wissenschaftlich fundierte und nachvollziehbare Methoden an. Bei der Entwicklung und Anwendung neuer Methoden legen sie besonderen Wert auf die Qualitätssicherung und Etablierung von Standards.
Erläuterungen:
Die Anwendung einer Methode erfordert in der Regel spezifische Kompetenzen, die gegebenenfalls über entsprechend enge Kooperationen abgedeckt werden. Die Etablierung von Standards bei Methoden, bei der Anwendung von Software, der Erhebung von Forschungsdaten sowie der Beschreibung von Forschungsergebnissen bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Forschungsergebnissen.
Nutzung vorhandener Datensätze in der Medizin/den Lebenswissenschaften
Die Sekundärnutzung erhobener Forschungsdaten aber auch die Nutzung von Routinedaten ist ein essentieller Bestandteil anschlussfähiger und ressourcenschonender Forschungspraxis. Dazu ist zum einen der Zugang zu den Daten eine Grundvoraussetzung. Jedoch ist ebenso wichtig, dass Wissenschaftler*innen vor einer neuen Datenerhebung prüfen, ob ggf. entsprechende Datensätze bereits vorhanden sind. Dies ist einerseits bedeutsam, um einen möglichst vollständigen Überblick über den Wissenstand zu erhalten und ist andererseits in Bezug auf die ethische Abwägung verwendeter Tier- und humaner Modelle essentiell.
Das Deutsche Forschungsdatenportal für Gesundheit (FDPG) der Medizininformatik-Initiative (MII) ist ein zentraler Anlaufpunkt für Wissenschaftler*innen, die ein Forschungsprojekt mit Routinedaten der deutschen Universitätsmedizin und weiteren angeschlossenen Standorten durchführen möchten. Hier können sowohl Daten als auch Bioproben beantragt und genutzt werden. Das Portal bietet eine Übersicht über die Datenbestände und erlaubt über Machbarkeitsanfragen eine unkomplizierte Möglichkeit standortübergreifend zu prüfen, ob eine ausreichende Menge an Daten für eine konkrete Forschungsfrage vorhanden ist. Im Anschluss kann über standardisierte Prozesse die Beantragung und Nutzung der Daten und Bioproben erfolgen. Auch eine transparente Darstellung von Forschungsprojekten ist im Projektregister sichergestellt. In der laufenden Förderphase der MII ist auch eine Einbindung weiterer Datenbestände aus dem ambulanten und regionalen Bereich sowie von Krankenkassen und medizinischen Registern geplant.
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LL9 (Lebenswissenschaften) , LL10 (Lebenswissenschaften) , LL11 (Lebenswissenschaften)
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