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Leitlinie 15
Publikationsorgan
Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Herausgebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird.
Erläuterungen:
Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht. Ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan wird auf seine Seriosität hin geprüft. Ein wesentliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung besteht darin, ob das Publikationsorgan eigene Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis etabliert hat.
Publikationsorgane im Open Access
Um einen dauerhaften und freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen zu gewährleisten, lassen sich Publikationen im Open Access veröffentlichen.
Open Access (englisch für „Offener Zugang“) meint den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und anderen Materialien im Internet. Ein unter Open-Access-Bedingungen publiziertes wissenschaftliches Dokument kann jede und jeder lesen, herunterladen, speichern, verlinken, drucken und damit entgeltfrei nutzen. Für einen rechtssicheren und wissenschaftsfreundlichen offenen Zugang müssen Inhalte für die Nachnutzung lizenziert werden. Spezifische Lizenzen (z. B. Creative-Commons-Lizenzen) räumen den Nutzenden definierte Rechte ein, die die Möglichkeiten zur Nach- und Weiternutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder auch Veränderung der Dokumente regeln.
Neben dem sogenannten goldenen Weg einer Erstveröffentlichung im Open Access existiert auch die Möglichkeit der Open-Access-Veröffentlichung auf dem sogenannten grünen Weg, bei der Publikationen (zumeist auf Repositorien oder Institutswebsites) parallel- oder zweitveröffentlicht werden; auch Preprints zählen zu dieser Form des Open Access.
In ihrem Positionspapier „Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung“ (Mai 2022) schlägt die DFG vor, dass Forschende den Verlagen lediglich einfache Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumen sollten, sodass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Hoheit über ihre Publikationen und die Möglichkeit einer Weiterverbreitung durch Zweitveröffentlichung behalten. In seinen „Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens“ (Januar 2022) spricht sich der Wissenschaftsrat diesbezüglich sogar dafür aus, die finalen, begutachteten und gesetzten Fassungen („Version of Record“) wissenschaftlicher Publikationen sofort und dauerhaft am ursprünglichen Publikationsort mit einer offenen Lizenz (vorzugsweise der Creative-Commons-Lizenz CC BY) verfügbar zu machen. Für Zeitschriften sei dieses Ziel kurzfristig, für andere Publikationstypen wie Sammelbände oder Monografien mittel- bis langfristig anzustreben.
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LL15 (Allgemein)
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