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Leitlinie 2
Berufsethos
Wissenschaftler*innen tragen Verantwortung dafür, die grundlegenden Werte und Normen wissenschaftlichen Arbeitens in ihrem Handeln zu verwirklichen und für sie einzustehen. Die Vermittlung der Grundlagen guten wissenschaftlichen Arbeitens beginnt zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt in der akademischen Lehre und wissenschaftlichen Ausbildung. Wissenschaftler*innen aller Karriereebenen aktualisieren regelmäßig ihren Wissensstand zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und zum Stand der Forschung.
Erläuterungen:
Erfahrene Wissenschaftler*innen und Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen unterstützen sich gegenseitig im kontinuierlichen Lern- und Weiterbildungsprozess und stehen in einem regelmäßigen Austausch.
Leitlinie 10
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, Nutzungsrechte
Wissenschaftler*innen gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen.
Erläuterungen:
Wissenschaftler*innen machen sich die Gefahr des Missbrauchs von Forschungsergebnissen kontinuierlich bewusst. Ihre Verantwortung beschränkt sich dabei nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Fähigkeiten so einzusetzen, dass Risiken erkannt, ab- geschätzt und bewertet werden können. Dabei berücksichtigen sie insbesondere die mit sicherheitsrelevanter Forschung (dual use) verbundenen Aspekte. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen tragen Verantwortung für die Regelkonformität des Handelns ihrer Mitglieder und Angehörigen und befördern diese durch geeignete Organisationsstrukturen. Sie entwickeln verbindliche Grundsätze für Forschungsethik und Verfahren für die entsprechende Beurteilung von Forschungsvorhaben.
Wissenschaftler*innen treffen, sofern möglich und zumutbar, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Forschungsvorhaben dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte. Dokumentierte Vereinbarungen bieten sich insbesondere an, wenn an einem Forschungsvorhaben mehrere akademische und/oder nicht akademische Einrichtungen beteiligt sind oder wenn absehbar ist, dass ein*e Wissenschaftler*in die Forschungseinrichtung wechseln wird und die von ihm*ihr generierten Daten weiterhin für (eigene) Forschungszwecke verwenden möchte. Die Nutzung steht insbesondere der Wissenschaftler*in zu, der*die sie erhebt. Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts entscheiden auch die Nutzungsberechtigten (insbesondere nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Bestimmungen), ob Dritte Zugang zu den Daten erhalten sollen.
Selbstverpflichtung zur verantwortungsvollen Meeresforschung
Wissenschaftliche Projekte zur Erforschung des Meeres, der marinen Ökosysteme und der Geologie der Meeresbecken sind auf den Einsatz von Forschungsschiffen, verschiedenen Messtechnologien und Probennahmen angewiesen, die jedoch gegebenenfalls auch negative Auswirkungen auf die lokale Umwelt haben können. Meeresforscherinnen und Meeresforscher stehen daher in einer besonderen Verantwortung, durch ihre Forschungsaktivitäten so wenig wie möglich zur Verschmutzung des Meeres und zur Störung seiner empfindlichen Ökosysteme beizutragen. Die deutsche Meeresforschung hat Eckpunkte einer verantwortungsvollen Meeresforschung im Rahmen einer Selbstverpflichtung formuliert, die mit der Beantragung von Schiffzeit verbindlich anerkannt wird. Die Umsetzung methodischer Aspekte, die sich aus der Selbstverpflichtung ergeben, ist begutachtungsrelevant.
Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:
LL2 (Naturwissenschaften) , LL10 (Naturwissenschaften)
Schlagworte:
BerufsethosLege artisGeowissenschaften