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Leitlinie 14

Autorschaft

Autorin oder Autor ist, wer einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag zu dem Inhalt einer wissenschaftlichen Text-, Daten- oder Softwarepublikation geleistet hat. Alle Autorinnen und Autoren stimmen der finalen Fassung des Werks, das publiziert werden soll, zu. Sie tragen für die Publikation die gemeinsame Verantwortung, es sei denn, es wird explizit anders ausgewiesen. Autorinnen und Autoren achten darauf und wirken, soweit möglich, darauf hin, dass ihre Forschungsbeiträge von den Verlagen beziehungsweise den Infrastrukturanbietern so gekennzeichnet werden, dass sie von Nutzerinnen und Nutzern korrekt zitiert werden können.

Erläuterungen:

Der Beitrag muss zu dem wissenschaftlichen Inhalt der Publikation geleistet werden. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt von dem betroffenen Fachgebiet ab. Ein nachvollziehbarer, genuiner Beitrag liegt insbesondere vor, wenn eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler in wissenschaftserheblicher Weise an

  • der Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens oder
  • der Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung, Bereitstellung der Daten, der Software, der Quellen oder
  • der Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen und an den aus diesen folgenden Schlussfolgerungen oder
  • am Verfassen des Manuskripts

mitgewirkt hat.

Reicht ein Beitrag nicht aus, um eine Autorschaft zu rechtfertigen, kann diese Unterstützung in Fußnoten, im Vorwort oder im Acknowledgement angemessen anerkannt werden. Eine Ehrenautorschaft, bei der gerade kein solcher Beitrag geleistet wurde, ist nicht zulässig. Eine Leitungs- oder Vorgesetztenfunktion begründet für sich allein keine Mitautorschaft. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verständigen sich, wer Autorin oder Autor der Forschungsergebnisse werden soll. Die Verständigung über die Reihenfolge der Autorinnen und Autoren erfolgt rechtzeitig, in der Regel spätestens dann, wenn das Manuskript formuliert wird, anhand nachvollziehbarer Kriterien unter Berücksichtigung der Konventionen jedes Fachgebiets. Ohne hinreichenden Grund darf eine erforderliche Zustimmung zu einer Publikation von Ergebnissen nicht verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.

Verständnis „genuiner Beitrag“

Im Verhältnis zum Autorschaftsverständnis in Empfehlung 11 der DFG-Denkschrift („wesentlicher Beitrag“) wurden die Anforderungen in Leitlinie 14 des Kodex („genuiner, nachvollziehbarer Beitrag“) geöffnet. Autorin oder Autor ist demnach, wer einen nachvollziehbaren (nicht notwendigerweise einen wesentlichen), genuinen (originalen / eigenen) Beitrag zum wissenschaftlichen Inhalt z. B. einer Publikation (nicht zwingend zum Text) geleistet hat und verantwortlich für eine wissenschaftserhebliche Leistung ist. Wann ein Beitrag genuin und nachvollziehbar ist, ist in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen und hängt vom jeweiligen Fachgebiet ab.

Bei einem Abstellen auf einen „wesentlichen“ Beitrag wird man dem wissenschaftlichen Wirken der einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht immer ausreichend gerecht. Bereits ein Zusammenführen einer Vielzahl von Teilergebnissen, die für sich gesehen jeweils nachvollziehbar und genuin sind, kann in der Gesamtheit einen wertvollen Beitrag begründen, auch wenn der einzelne Beitrag entfallen könnte, ohne dass das Gesamte scheitert. Deutlich wird diese Änderung des Autorschaftsverständnisses am Beispiel einer weltweiten Gen-Datenbank, in die eine Vielzahl von Forschenden einzelne Informationen einstellt. Erst die Gesamtheit der Beiträge ermöglicht das Ableiten von Erkenntnissen. So kann eine Person, die an der Erhebung der Daten mitgewirkt hat, Autorin bzw. Autor sein, wenn und soweit die Art und Weise der Mitwirkung bei der Datenerhebung in der jeweiligen Fachcommunity als genuiner wissenschaftserheblicher Beitrag gilt.

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LL14 (Allgemein)

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