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Leitlinie 3

Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen

Die Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen schaffen die Rahmenbedingungen für wissenschaftliches Arbeiten. Sie sind zuständig für die Einhaltung und Vermittlung guter wissenschaftlicher Praxis sowie für eine angemessene Karriereunterstützung aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Leitungen wissenschaftlicher Einrichtungen garantieren die Voraussetzungen dafür, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rechtliche und ethische Standards einhalten können. Zu den Rahmenbedingungen gehören klare und schriftlich festgelegte Verfahren und Grundsätze für die Personalauswahl und die Personalentwicklung sowie für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Chancengleichheit.

Erläuterungen:

Die Leitung jeder Hochschule und jeder außerhochschulischen Forschungseinrichtung trägt die Verantwortung für eine angemessene institutionelle Organisationsstruktur. Diese gewährleistet, dass in Abhängigkeit von der Größe der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheiten die Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Qualitätssicherung und Konfliktregelung eindeutig zugewiesen sind und den jeweiligen Mitgliedern und Angehörigen geeignet vermittelt werden. Im Rahmen der Personalauswahl und der Personalentwicklung werden die Gleichstellung der Geschlechter und die Vielfältigkeit („Diversity“) berücksichtigt. Die entsprechenden Prozesse sind transparent und vermeiden weitestmöglich nicht wissentliche Einflüsse („unconscious bias“). Für den wissenschaftlichen Nachwuchs sind geeignete Betreuungsstrukturen und -konzepte etabliert. Es werden eine aufrichtige Beratung für die Laufbahn und weitere Karrierewege sowie Weiterbildungsmöglichkeiten und Mentoring für das wissenschaftliche und wissenschaftsakzessorische Personal angeboten.

Leitlinie 5

Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien

Für die Bewertung der Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist ein mehrdimensionaler Ansatz erforderlich: Neben der wissenschaftlichen Leistung können weitere Aspekte Berücksichtigung finden. Die Bewertung der Leistung folgt in erster Linie qualitativen Maßstäben, wobei quantitative Indikatoren nur differenziert und reflektiert in die Gesamtbewertung einfließen können. Soweit freiwillig angegeben, werden – neben den Kategorien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – auch individuelle Besonderheiten in Lebensläufen in die Urteilsbildung einbezogen.

Erläuterungen:

Qualitativ hochwertige Wissenschaft orientiert sich an disziplinspezifischen Kriterien. Neben der Gewinnung von Erkenntnissen und ihrer kritischen Reflexion fließen in die Beurteilung auch weitere Leistungsdimensionen ein. Diese sind zum Beispiel: ein Engagement in der Lehre, der akademischen Selbstverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Wissens- und Technologietransfer; auch Beiträge im gesamtgesellschaftlichen Interesse können gewürdigt werden. Einbezogen werden auch die wissenschaftliche Haltung der Wissenschaftlerin beziehungsweise des Wissenschaftlers wie Erkenntnisoffenheit und Risikobereitschaft. Persönliche, familien- oder gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder dadurch verlängerte Ausbildungs- oder Qualifikationszeiten, alternative Karrierewege oder vergleichbare Umstände werden angemessen berücksichtigt.

Vielfalt, Flexibilität und Durchlässigkeit

Vielfalt, Flexibilität und Durchlässigkeit sind vielfach gegeben und lassen sich durch diverse Maßnahmen weiter fördern:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit fehlenden Deutschkenntnissen werden über Kursangebote unterstützt. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die neu nach Deutschland ziehen, gibt es Ansprechpersonen, z. B. in Welcome Centern.
  • Analoge wie digitale Infrastruktur ist für Menschen mit Einschränkungen zugänglich.
  • Verschiedene Karriereverläufe sind mit gleichen Chancen möglich und gleichermaßen anerkennenswert. Phasenmodelle oder Dauerstellenkonzepte mit Durchlässigkeit und Spezialisierungsoptionen (z. B. für Wissenschaft, Lehre, Forschungsmanagement) können hier hilfreich sein.
  • Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen erleichtern Übergänge und bieten in kritischen Übergangsphasen Unterstützung an.
  • Der Wechsel zwischen Arbeitgebern, sowohl innerhalb des akademischen Systems wie außerhalb, wird unterstützt.
  • Verschiedene Formen von Mobilität – regionale, internationale, sektorale, virtuelle – werden angemessen berücksichtigt.
  • Familiär bedingte Auszeiten werden ebenfalls berücksichtigt und behindern den Karriereverlauf nicht.
  • Praxiserfahrung wird ermöglicht (z. B. durch Praktika) und wertgeschätzt, schließlich profitiert auch die Wissenschaft von Fragen und Einsichten anderer Sektoren. Alumni steuern wertvolle Erfahrungen bei.
  • Internationale Erfahrungen und die damit verbundenen interkulturellen Kompetenzen werden je nach fachlicher Erfordernis gefördert. Sie gewährleisten den Blick über den Tellerrand, sind bereichernd und wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL3 (Allgemein) , LL5 (Allgemein)

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