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Leitlinie 13

Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen

Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.

Erläuterungen:

Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, ReUsable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen. Dem Gedanken „Qualität vor Quantität“ Rechnung tragend, vermeiden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unangemessen kleinteilige Publikationen. Sie beschränken die Wiederholung der Inhalte ihrer Publikationen als (Co-)Autorinnen und (Co-)Autoren auf den für das Verständnis des Zusammenhangs erforderlichen Umfang. Sie zitieren ihre zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachten Ergebnisse, sofern darauf nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis nicht ausnahmsweise verzichtet werden darf.

Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung

Mit dem Positionspapier „Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung“ reagiert die DFG auf Entwicklungen im Bereich des wissenschaftlichen Publikationswesens. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme und Analyse werden u. a. Zusammenhänge zwischen Fehlentwicklungen im Publikationswesen und einer übermäßig an Kennzahlen orientierten Wissenschaftsbewertung aufgezeigt sowie Probleme des Publikationsmarkts dargestellt. Die Freiheit, wissenschaftsadäquat zu publizieren wird als wichtiges Ziel definiert. Dazu gehört die freie Wahl von Publikationsform und -ort, die Sicherung der Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte durch die Publizierenden sowie der freie Zugang (Open Access) zu Publiziertem. Im Positionspapier werden zudem Handlungsvorschläge zum Abbau von Fehlanreizen und Vorschläge für eine Neuausrichtung der Wissenschaftsbewertung gemacht. Letztere soll sich zukünftig noch stärker an den Inhalten der Forschung orientieren und die Vielfalt der Forschung in Personen und Werdegängen, Forschungsfragen, Outputformaten und Publikationsformen noch besser berücksichtigen. Zielgruppen des Papiers sind alle Akteure im Wissenschaftssystem: die aktiven Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genauso wie ihre Arbeit- und Geldgeber.

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LL13 (Stellungnahmen)

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