Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: Archivierung
Nichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
VorwortPräambel
Prinzipien
Leitlinie 1: Verpflichtung auf die allgemeinen PrinzipienLeitlinie 2: BerufsethosLeitlinie 3: Organisationsverantwortung der Leitung wissenschaftlicher EinrichtungenLeitlinie 4: Verantwortung der Leitung von ArbeitseinheitenLeitlinie 5: Leistungsdimensionen und BewertungskriterienLeitlinie 6: OmbudspersonenForschungsprozess
Leitlinie 7: Phasenübergreifende QualitätssicherungLeitlinie 8: Akteure, Verantwortlichkeiten und RollenLeitlinie 9: ForschungsdesignLeitlinie 10: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, NutzungsrechteLeitlinie 11: Methoden und StandardsLeitlinie 12: DokumentationLeitlinie 13: Herstellung von öffentlichem Zugang zu ForschungsergebnissenLeitlinie 14: AutorschaftLeitlinie 15: PublikationsorganLeitlinie 16: Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und BeratungenLeitlinie 17: ArchivierungNichtbeachtung guter wissenschaftlicher Praxis, Verfahren
Leitlinie 18: Hinweisgebende und von Vorwürfen BetroffeneLeitlinie 19: Verfahren in Verdachtsfällen wissenschaftlichen FehlverhaltensUmsetzung der Leitlinien
Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung
25.11.2022 – Mit dem Positionspapier „Wissenschaftliches Publizieren als Grundlage und Gestaltungsfeld der Wissenschaftsbewertung“ reagiert die DFG auf Entwicklungen im Bereich des wissenschaftlichen Publikationswesens.
Kommentar zu: LL13 (Stellungnahmen)
Anerkennung individueller Leistungen
03.12.2020 – Individuelle Leistungen werden adäquat anerkannt.
Kommentar zu: LL5 (Allgemein)
Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Die schnelle Verfügbarkeit von Methoden hat die Forschung in vielen Bereichen der Lebenswissenschaften sehr beschleunigt. Die starke Konkurrenzsituation, verbunden mit hohem Publikationsdruck, ist mit hohen Qualitätsanforderungen nur schwer zu ...
Kommentar zu: LL5 (Lebenswissenschaften)
Weiterführende Links zu Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien
03.12.2020 – Sammlung externer Links zum Themenkomplex.
Kommentar zu: LL5 (Linkliste)
Umgang mit Forschungsdaten in den Geistes- und Sozialwissenschaften
03.12.2020 – Forschungsdaten in geistes- und sozialwissenschaftlichen Projekten sind so vielfältig wie das große Fächer- und Methodenspektrum und bilden einen wichtigen Teil der Forschungsergebnisse. Ein bewusster Umgang mit der Dokumentation, Pflege, Archivierung ...
Kommentar zu: LL7 (Geistes- und Sozialwissenschaften) , LL12 (Geistes- und Sozialwissenschaften)
Autorschaft in den Lebenswissenschaften
03.12.2020 – Die Zuordnung und Herkunft veröffentlichter Beiträge oder Erkenntnisse muss durch die Angabe der beteiligten Personen eindeutig erkennbar sein. Dies gilt für Publikationen ebenso wie für Forschungsanträge. Aufgrund der Vielfalt der Forschungsfragen ...
Kommentar zu: LL14 (Lebenswissenschaften)
Bewertung von Transfer und industrienaher Forschung
03.12.2020 – Im Bereich der Ingenieurwissenschaften spielen der Transfer, die Zusammenarbeit mit Unternehmen und eine potenzielle Anwendung eine besondere Rolle.
Kommentar zu: LL5 (Ingenieurwissenschaften)
Individuelle Leistungsbewertung und Ausschluss von Diskriminierung
03.12.2020 – Die wissenschaftliche Bewertung von Personen darf nur auf deren individuelle wissenschaftliche Leistung gestützt sein. Neben der Vermeidung gesetzlich verbotener Diskriminierung dient dies auch einer rein qualitativ orientierten Auswahl.
Kommentar zu: LL5 (Allgemein)