Leitlinie 16
Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen
Redliches Verhalten ist die Grundlage der Legitimität eines Urteilsbildungsprozesses. Wissenschaftler*innen, die insbesondere eingereichte Manuskripte, Förderanträge oder die Ausgewiesenheit von Personen beurteilen, sind diesbezüglich zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Sie legen alle Tatsachen offen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zur Offenlegung von Tatsachen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen können, gilt auch für Mitglieder in wissenschaftlichen Beratungs- und Entscheidungsgremien.
Erläuterungen:
Die Vertraulichkeit der fremden Inhalte, zu denen der*die Gutachter*in beziehungsweise das Gremienmitglied Zugang erlangt, schließt die Weitergabe an Dritte und die eigene Nutzung aus. Wissenschaftler*innen zeigen etwaige Interessenskonflikte oder Befangenheiten, die in Bezug auf das begutachtete Forschungsvorhaben oder die Person beziehungsweise den Gegenstand der Beratung begründet sein könnten, unverzüglich bei der zuständigen Stelle an.
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Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen
03.09.2025 – Neutralität ist eine Grundvoraussetzung für faire und verlässliche wissenschaftliche Begutachtungs- und Beratungsprozesse. Die konsequente Offenlegung von Befangenheiten und Interessenskonflikten schützt nicht nur einzelne Verfahren, sondern die ...
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Vermeidung von Bias in wissenschaftlichen Urteilsbildungsprozessen
19.06.2023 – (Eigene) Urteile und Diskussionen sollten hinsichtlich möglicher Urteilsverzerrungen reflektiert werden.
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Neutralität bei der Bewertung
03.12.2020 – Neutralität bedeutet auch, keine Eigeninteressen zu verfolgen.
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Identität der begutachtenden Person
03.12.2020 – Die Vertraulichkeit und Neutralität bei Begutachtungen und Beratungen ist Grundlage eines jeden redlichen Urteilsbildungsprozesses und untrennbar verknüpft mit der Identität der begutachtenden oder beratenden Person.
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