Leitlinie 13
Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.
Erläuterungen:
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, ReUsable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen. Dem Gedanken „Qualität vor Quantität“ Rechnung tragend, vermeiden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unangemessen kleinteilige Publikationen. Sie beschränken die Wiederholung der Inhalte ihrer Publikationen als (Co-)Autorinnen und (Co-)Autoren auf den für das Verständnis des Zusammenhangs erforderlichen Umfang. Sie zitieren ihre zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachten Ergebnisse, sofern darauf nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis nicht ausnahmsweise verzichtet werden darf.
Kommentare - Naturwissenschaften (10)
Nutzung von Chemie-spezifischen Repositorien
20.04.2021 – Chemie-spezifische Repositorien können genutzt werden, um Forschungsergebnisse in Form von Daten und Materialien (z. B. chemische Substanzen) zu hinterlegen.
Kommentar zu: LL13 (Naturwissenschaften)
Umgang mit Zitaten in der Mathematik
03.12.2020 – In mathematischen Texten ist die Verwendung von Anführungszeichen zur Markierung wörtlich wiederverwendeter eigener und fremder Textquellen nicht üblich.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften)
Positives Beispiel zur Nutzbarmachung von älteren Datenbeständen in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Beispiel aus Sachsen
Kommentar zu: LL9 (Naturwissenschaften) , LL10 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Softwareentwicklung und Umgang mit Forschungsdaten in der Mathematik
03.12.2020 – Für die Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Arbeiten in der Mathematik, in denen selbst entwickelte Software und Daten eine wesentliche Rolle spielen, ist eine angemessene Zugänglichkeit wichtig.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL14 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Lagerungskapazitäten und Verwaltung von Probenmaterial in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Best-Practice-Beispiele
Kommentar zu: LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Öffentlicher Zugang zum Quellcode bei selbst programmierter Software aus mathematischen Projekten
03.12.2020 – Die Ergebnisse von mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungsprojekten sollten uneingeschränkt öffentlich zugänglich sein.
Kommentar zu: LL13 (Naturwissenschaften)
Elektronisches Laborjournal und Repositorium in der Chemie
03.12.2020 – Die Möglichkeiten eines elektronischen Laborjournals im Zusammenspiel mit einem Repositorium werden exemplarisch für den Bereich der Chemie aufgezeigt.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Verfügbarmachung und Archivierung von Primärdaten
03.12.2020 – Numerische Simulationen können zu sehr großen Datenmengen führen, welche eine vollumfängliche Zurverfügungstellung der unmittelbaren Ergebnisse, d. h. der Primärdaten, im Sinne einer Nachvollziehbarkeit und Nachnutzung nicht immer sinnvoll ...
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Archivierung von Daten in den Erd- und Umweltwissenschaften
03.12.2020 – Best-Practice-Beispiel PANGAEA
Kommentar zu: LL13 (Naturwissenschaften) , LL15 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Vorhalten von Speicherkapazitäten in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL11 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL15 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)