Leitlinie 13
Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
Grundsätzlich bringen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vollständig und korrekt nach.
Erläuterungen:
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, ReUsable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit ergeben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen. Dem Gedanken „Qualität vor Quantität“ Rechnung tragend, vermeiden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unangemessen kleinteilige Publikationen. Sie beschränken die Wiederholung der Inhalte ihrer Publikationen als (Co-)Autorinnen und (Co-)Autoren auf den für das Verständnis des Zusammenhangs erforderlichen Umfang. Sie zitieren ihre zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachten Ergebnisse, sofern darauf nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis nicht ausnahmsweise verzichtet werden darf.
Kommentare - Allgemein (9)
Nachweis eigener Vorarbeiten („Selbstplagiat“ bzw. „Textrecycling“)
28.11.2022 – Die Wiederverwertung eigener Vorarbeiten sollte hinreichend gekennzeichnet werden.
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Umgang mit Forschungssoftware – Fallbeispiele
03.12.2020 – Anhand von Praxisbeispielen wird hier exemplarisch der Umgang in der Theoretischen Chemie und der Theoretischen Physik mit Forschungssoftware erläutert.
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Wichtigste Publikationsformen
03.12.2020 – Publikationsformen mit Identifier (wie z. B. ISBN, ISSN und DOI), Langfrist-Verfügbarkeit und stabilen Endversionen: Artikel im Fachjournal mit Peer Review Buchpublikation / Monografie bzw. Beitrag zu einem Sammelband Vortrag auf wissenschaftlichen ...
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Vorhalten von Speicherkapazitäten
03.12.2020 – Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
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Anzahl von Selbstzitationen gering halten und – wo unentbehrlich – korrekt vornehmen
03.12.2020 – Die Zitation eigener Publikationen soll gering gehalten und auf den für das Verständnis unbedingt notwendigen Umfang begrenzt werden. Wo eine solche Zitation unentbehrlich ist, ist sie ordnungsgemäß und vollständig vorzunehmen.
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Wie ist der Satz „Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht.“ zu verstehen?
03.12.2020 – Der Satz steht in einem inneren Zusammenhang mit dem in Leitlinie 7 („Phasenübergreifende Qualitätssicherung“) eingeführten Begriff des Öffentlich-zugänglich-Machens. Legt man das weite Verständnis von Öffentlich-zugänglich-Machen in Leitlinie ...
Kommentar zu: LL7 (Allgemein) , LL10 (Allgemein) , LL13 (Allgemein)
Entscheidung über die Veröffentlichung
03.12.2020 – Die Entscheidung, Ergebnisse zu veröffentlichen, soll grundsätzlich der Wissenschaftlerin oder dem Wissenschaftler obliegen, die oder der die Verantwortung für die betreffenden Ergebnisse trägt.
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Gründe, die eine Einschränkung der Veröffentlichung von Ergebnissen zur Folge haben können
03.12.2020 – Gründe, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich zu machen, können darin bestehen, dass Forschende nicht allein die Rechte an den Forschungsergebnissen innehaben.
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Entgeltfreies Zugänglichmachen von Forschungsergebnissen im Internet
03.12.2020 – Forschungsergebnisse können über das Internet entgeltfrei zugänglich gemacht werden, indem sie entweder zusätzlich zu einer Verlagspublikation in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Open-Access-Repositorien) eingestellt ...
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