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Leitlinie 12
Dokumentation
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.
Erläuterungen:
Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Auswertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.
Dokumentation von Forschungsergebnissen in der experimentellen Chemie
In der experimentellen Chemie eignen sich insbesondere elektronische Laborjournale für die langfristige und nachvollziehbare Dokumentation von experimentellen Prozessen, Beobachtungen und Messdaten. Die Dokumentation soll auch die Angabe der für eine Reproduktion erforderlichen Experimentparameter und Metadaten enthalten.
Besondere Bedeutung kommt der korrekten Darstellung von chemischen Strukturen durch Speicherung in geeigneten Dateiformate, sowie der Ablage und Speicherung von diversen Messdaten aus wissenschaftlichen Instrumenten zu. Für Mess- und Analysedaten sollten jeweils eine vom Instrument bereitgestellte Originaldatei zur Ablage der Rohdaten sowie ein offenes, lesbares Dateiformat gespeichert werden. Auch Bildformate können zusätzliche Hilfestellung geben. Ein beispielhaftes Vorgehen wäre hierfür z. B. für NMR-spektroskopische Daten die Speicherung des Original-Messdatenordners inklusive FID und die zusätzliche Ablage einer JCAMP-DX-Datei (als offenes Format) und ggf. ein Bildformat (PNG, JPG). Offene Dateiformate für andere Messmethoden sind z. B. MzML (Massenspektrometrie) oder JCAMP-DX (IR- und Raman-Spektroskopie). Werden spektroskopische Daten für die Molekülcharakterisierung verwendet, sollen, wenn möglich, entsprechende Annotationen ebenfalls in offenen Formaten veröffentlicht werden. Ein Beispiel hierfür wären NMR-Strukturzuordnungen im NMReData-Format.
Geeignete elektronische Laborjournale sollten die fachspezifischen Anforderungen der Disziplin Chemie berücksichtigen (Beispiele für nicht kommerzielle Lösungen: Chemotion-ELN, Open Enventory) und Protokolle für einen Export der Daten bereitstellen, sodass Daten auch über die Nutzung des ELN hinaus zugänglich bleiben.
Für die Dokumentation der Forschungsprozesse und der Ergebnisse muss das Vorgehen so präzise wie möglich abgebildet werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollte jedoch der gesamte Forschungsprozess möglichst umfänglich dokumentiert werden. Hierzu gehört beispielsweise für chemische Synthesen neben der Dokumentation des Hauptprodukts auch die Dokumentation bezüglich Isolierung und Charakterisierung von Nebenprodukten, die Bestimmung von Isomerenverhältnissen soweit möglich, sowie die Dokumentation von Qualitätsmängeln für Messdaten, sofern diese erkannt werden. Schon während der Dokumentation der Forschungsarbeiten müssen die FAIR-Data-Prinzipien berücksichtigt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt Daten FAIR publizieren zu können.
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LL12 (Naturwissenschaften)
Schlagworte:
FAIR-PrinzipienForschungsdatenRepositoriumChemie