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Leitlinie 7

Phasenübergreifende Qualitätssicherung

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führen jeden Teilschritt im Forschungsprozess lege artis durch. Wenn wissenschaftliche Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht werden (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege), werden stets die angewandten Mechanismen der Qualitätssicherung dargelegt. Dies gilt insbesondere, wenn neue Methoden entwickelt werden.

Erläuterungen:

Kontinuierliche, forschungsbegleitende Qualitätssicherung bezieht sich insbesondere auf die Einhaltung fachspezifischer Standards und etablierter Methoden, auf Prozesse wie das Kalibrieren von Geräten, die Erhebung, Prozessierung und Analyse von Forschungsdaten, die Auswahl und Nutzung von Forschungssoftware, deren Entwicklung und Programmierung sowie auf das Führen von Laborbüchern.

Wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht haben und ihnen dazu im Nachgang Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, berichtigen sie diese. Bilden die Unstimmigkeiten oder Fehler Anlass für die Zurücknahme einer Publikation, wirken die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei dem entsprechenden Verlag oder dem Infrastrukturanbieter etc. schnellstmöglich darauf hin, dass die Korrektur beziehungsweise die Zurücknahme erfolgt und entsprechend kenntlich gemacht wird. Gleiches gilt, sofern die Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler von Dritten auf solche Unstimmigkeiten oder Fehler hingewiesen werden.

Die Herkunft von im Forschungsprozess verwendeten Daten, Organismen, Materialien und Software wird kenntlich gemacht und die Nachnutzung belegt; die Originalquellen werden zitiert. Art und Umfang von im Forschungsprozess entstehenden Forschungsdaten werden beschrieben. Der Umgang mit ihnen wird, entsprechend den Vorgaben im betroffenen Fach, ausgestaltet. Der Quellcode von öffentlich zugänglicher Software muss persistent, zitierbar und dokumentiert sein. Dass Ergebnisse beziehungsweise Erkenntnisse durch andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler repliziert beziehungsweise bestätigt werden können (beispielsweise mittels einer ausführlichen Beschreibung von Materialien und Methoden), ist – abhängig von dem betroffenen Fachgebiet – essenzieller Bestandteil der Qualitätssicherung.

Leitlinien für qualitätssichernde Maßnahmen in der Medizin und Biomedizin

Die Qualität von Forschungsprojekten wird häufig erst nach Beendigung der Förderung tatsächlich sichtbar und spiegelt sich letztlich in der Nachvollziehbarkeit und Replizierbarkeit der Ergebnisse, aber auch der Anschlussfähigkeit der Erkenntnisse wider, die im Projekt gewonnen werden konnten. Dabei gibt es eine Reihe von Aspekten, die bereits bei der Planung eines Vorhabens Berücksichtigung finden sollten, um qualitativ hochwertige Erkenntnisse überhaupt zu ermöglichen.

Die Arbeitsgruppe „Qualität in der Klinischen Forschung“ der Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen in der Klinischen Forschung hat auf der Grundlage eines Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern lebenswissenschaftlicher Fachkollegien die wesentlichen qualitätsfördernden Maßnahmen für die medizinische und biomedizinische Forschung herausgearbeitet und diese in einem kurzen Leitfaden zusammengestellt. Als besonders zentrale Punkte wurden dabei die Wahl des Forschungsmodells beziehungsweise theoretischen Ansatzes, die Qualität der verwendeten Datensätze und Biomaterialen sowie die Nutzung von geeigneten Forschungsinfrastrukturen identifiziert. Außerdem tragen geeignete statistische Planungen und Ansätze zur Vermeidung von Bias wesentlich zur Qualität der Ergebnisse in diesen Fachbereichen bei.

Dieser Leitfaden soll einerseits Antragstellerinnen und Antragstellern helfen, bei der Planung, aber auch bei der Darstellung im Förderantrag diese Aspekte systematischer zu berücksichtigen. Die Ausführungen in den Förderanträgen finden auf dieser Grundlage systematischen Eingang in die Begutachtung und Bewertung und stärken damit insgesamt das Bewusstsein für die Relevanz qualitätsfördernder Aspekte und den wissenschaftlichen Diskurs darüber.

Der Kommentar gehört zu folgenden Kategorien:

LL7 (Lebenswissenschaften)

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