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Leitlinie 15

Publikationsorgan

Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Herausgebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird.

Erläuterungen:

Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht. Ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan wird auf seine Seriosität hin geprüft. Ein wesentliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung besteht darin, ob das Publikationsorgan eigene Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis etabliert hat.

Mindeststandards der Qualitätssicherung wissenschaftlicher Veröffentlichungen

Bei Veröffentlichungen sind durch die Veröffentlichenden bzw. die Verantwortlichen des Publikationsortes folgende Prüfvorgänge und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu gewährleisten:

  1. Verfahren zur Überprüfung von Qualität und Qualitätssicherung der Veröffentlichung auf methodischer Ebene bei den Publikationsinhalten (z. B. Korrektheit von Zitaten, in den „Sciences“ Datenproduktion, u. a.)
  2. Qualitätssicherung hinsichtlich Kennzeichnung und Interpretierbarmachung von Inhalten (z. B. Einhaltung der FAIR-Prinzipien (Wilkinson et al., 2016), Metadaten inkl. Angaben zur Finanzierung der Forschung und der Publikation, ggf. Rechtemanagement zum Zugriff, CC-Lizenzierung von Inhalten, Angabe des Begutachtungsstatus einer Publikation)
  3. Prüfung der adäquaten Kenntlichmachung von Beiträgen aller Autorinnen und Autoren bzw. aller Beitragenden unter Klassifizierung ihrer Rollen (Holcombe, 2019) nach den FAIR-Prinzipien (Wilkinson et al., 2016)
  4. Ermöglichung einer inhaltlichen Bewertung der Veröffentlichung (z. B. durch Einholen von Gutachten vor oder nach der Publikation etwa im Rahmen von peer review, open peer review oder community peer review, aber auch durch Rezension nach der Publikation, im wissenschaftlichen Diskurs über Blogs, weitere Artikel u. a.)

Die Schritte 1. bis 3. müssen vor der Erstveröffentlichung gewährleistet werden. Der vierte Schritt kann auch nach der Veröffentlichung stattfinden.

Auf jeder Publikation muss ferner ersichtlich sein, in welchem Stadium die Publikation sich befindet (d. h. Markierung der Version, Hinweis auf Status mit Bezug auf das Begutachtungsverfahren oder Art des Begutachtungsverfahrens, Verhältnis zu anderen Publikationen ähnlichen Inhalts oder zugrunde liegenden Forschungsdaten, Datum der Erstveröffentlichung u. a.).

Ein Publikationsort wiederum muss Mindestkriterien für die Gewährleistung der oben genannten Aspekte 1. bis 3. der Qualitätssicherung erfüllen, damit dort erschienene Publikationen z. B. in Anträgen zitiert werden können. Zusätzlich müssen durch den Publikationsort zwingend alle mit der Publikation verbundenen Prozesse transparent und korrekt dargestellt werden. Im Directory of Open Access Journals (DOAJ) findet sich mit den „Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing” eine Auflistung der nach best practice offenzulegenden Kriterien eines Journals.

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LL15 (Allgemein)

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