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Leitlinie 15
Publikationsorgan
Autorinnen und Autoren wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Funktion von Herausgeberinnen und Herausgebern übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird.
Erläuterungen:
Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht. Ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan wird auf seine Seriosität hin geprüft. Ein wesentliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung besteht darin, ob das Publikationsorgan eigene Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis etabliert hat.
Mindeststandards der Qualitätssicherung wissenschaftlicher Veröffentlichungen
Bei Veröffentlichungen sind durch die Veröffentlichenden bzw. die Verantwortlichen des Publikationsortes folgende Prüfvorgänge und Qualitätssicherungsmaßnahmen zu gewährleisten:
Die Schritte 1. bis 3. müssen vor der Erstveröffentlichung gewährleistet werden. Der vierte Schritt kann auch nach der Veröffentlichung stattfinden.
Auf jeder Publikation muss ferner ersichtlich sein, in welchem Stadium die Publikation sich befindet (d. h. Markierung der Version, Hinweis auf Status mit Bezug auf das Begutachtungsverfahren oder Art des Begutachtungsverfahrens, Verhältnis zu anderen Publikationen ähnlichen Inhalts oder zugrunde liegenden Forschungsdaten, Datum der Erstveröffentlichung u. a.).
Ein Publikationsort wiederum muss Mindestkriterien für die Gewährleistung der oben genannten Aspekte 1. bis 3. der Qualitätssicherung erfüllen, damit dort erschienene Publikationen z. B. in Anträgen zitiert werden können. Zusätzlich müssen durch den Publikationsort zwingend alle mit der Publikation verbundenen Prozesse transparent und korrekt dargestellt werden. Im Directory of Open Access Journals (DOAJ) findet sich mit den „Principles of Transparency and Best Practice in Scholarly Publishing” eine Auflistung der nach best practice offenzulegenden Kriterien eines Journals.
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LL15 (Allgemein)
Schlagworte:
PublikationQualitätssicherung