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Leitlinie 13
Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen
Grundsätzlich bringen Wissenschaftler*innen alle Ergebnisse in den wissenschaftlichen Diskurs ein. Im Einzelfall kann es aber Gründe geben, Ergebnisse nicht öffentlich zugänglich (im engeren Sinne in Form von Publikationen, aber auch im weiteren Sinne über andere Kommunikationswege) zu machen; dabei darf diese Entscheidung nicht von Dritten abhängen. Wissenschaftler*innen entscheiden in eigener Verantwortung – unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des betroffenen Fachgebiets –, ob, wie und wo sie ihre Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Ist eine Entscheidung, Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen, erfolgt, beschreiben Wissenschaftler*innen diese vollständig und nachvollziehbar. Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen. Selbst programmierte Software wird unter Angabe des Quellcodes öffentlich zugänglich gemacht. Eigene und fremde Vorarbeiten weisen Wissenschaftler*innen vollständig und korrekt nach.
Erläuterungen:
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Anschlussfähigkeit der Forschung und Nachnutzbarkeit hinterlegen Wissenschaftler*innen, wann immer möglich, die der Publikation zugrunde liegenden Forschungsdaten und zentralen Materialien – den FAIR-Prinzipien („Findable, Accessible, Interoperable, Re-Usable“) folgend – zugänglich in anerkannten Archiven und Repositorien. Einschränkungen können sich im Kontext von Patentanmeldungen mit Blick auf die öffentliche Zugänglichkeit er- geben. Sofern eigens entwickelte Forschungssoftware für Dritte bereitgestellt werden soll, wird diese mit einer angemessenen Lizenz versehen.
Dem Gedanken „Qualität vor Quantität“ Rechnung tragend, vermeiden Wissenschaftler*innen unangemessen kleinteilige Publikationen. Sie beschränken die Wiederholung der Inhalte ihrer Publikationen als (Co-)Autor*innen auf den für das Verständnis des Zusammenhangs erforderlichen Umfang. Sie zitieren ihre zuvor bereits öffentlich zugänglich gemachten Ergebnisse, sofern darauf nach dem disziplinenspezifischen Selbstverständnis nicht ausnahmsweise verzichtet werden darf.
Leitlinie 15
Publikationsorgan
Autor*innen wählen das Publikationsorgan – unter Berücksichtigung seiner Qualität und Sichtbarkeit im jeweiligen Diskursfeld – sorgfältig aus. Wissenschaftler*innen, die die Funktion von Herausgeber*innen übernehmen, prüfen sorgfältig, für welche Publikationsorgane sie diese Aufgabe übernehmen. Die wissenschaftliche Qualität eines Beitrags hängt nicht von dem Publikationsorgan ab, in dem er öffentlich zugänglich gemacht wird.
Erläuterungen:
Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht. Ein neues oder unbekanntes Publikationsorgan wird auf seine Seriosität hin geprüft.
Ein wesentliches Kriterium bei der Auswahlentscheidung besteht darin, ob das Publikationsorgan eigene Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis etabliert hat.
Publikation wissenschaftlicher Ergebnisse in Preprints
Wissenschaftler*innen entscheiden gemäß Leitlinie 13 in eigener Verantwortung darüber, wie sie ihre Forschungsergebnisse öffentlich machen. Dabei wählen sie gemäß Leitlinie 15 das Publikationsorgan sorgfältig aus. Das Veröffentlichen von Preprints stellt dabei eine der möglichen Publikationsformen mit persistenten Identifier und langfristiger Verfügbarkeit dar.
Per allgemeiner Definition handelt es sich bei Preprints um wissenschaftliche Publikationen, die vor oder ohne Peer Review veröffentlicht werden. Eine Qualitätsbewertung durch Peers kann bei Preprints im Nachgang erfolgen. In den Disziplinen finden sich teils variierende Auslegungen des Begriffs „Preprint“. Auch unterscheidet sich disziplinspezifisch, wie viele der veröffentlichten Preprints anschließend noch in einem Fachjournal (zweit-)publiziert werden.
Preprints bringen nicht nur eine Beschleunigung des Publikationsprozesses mit sich, sondern können für Forscher*innen, insbesondere für Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen, eine gute Möglichkeit darstellen, ihre Ergebnisse der Fachcommunity frühzeitig zur Verfügung zu stellen und so schneller Feedback zu erhalten.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel auf eigens dafür eingerichteten sogenannten Preprint-Servern oder Online-Repositorien. Diese können fächerübergreifend sein (z.B. arXiv), oder disziplinspezifisch (etwa bioRxiv, SocArXiv oder PsyArXiv). Daneben gibt es regionale Repositorien oder Preprint-Server, die an bestimmte Förderorganisationen, Verlage oder Zeitschriften gebunden sind. Die Publikation von Preprints ist in den verschiedenen Wissenschaftsfeldern unterschiedlich etabliert. In den Natur- und Lebenswissenschaften, etwa in der Physik, Mathematik, Informatik, quantitativen Biologie, Psychologie, aber auch in den Wirtschaftswissenschaften ist das Teilen von Preprints häufig bereits gelebte Praxis.
Folgendes ist zu beachten:
1) Beim Publizieren von Preprints:
Bei Publikationen in Form von Preprints sollten Wissenschaftler*innen darauf achten, geeignete Server bzw. Repositorien zu finden, die die nötigen Standards erfüllen und in ihrer Forschungscommunity aktiv genutzt werden. Darüber hinaus sollten Autor*innen ihre Preprints mit einer Lizenz versehen, um anderen Wissenschaftler*innen bestimmte Nachnutzungsrechte transparent einzuräumen. Einige Preprint-Server, wie beispielsweise EarthArXiv, machen konkrete Vorgaben zur Kennzeichnung einer Publikation als Preprint: Bedingung für die Einreichung eines Manuskripts ist, dass Autor*innen den Hinweis, dass es sich um einen Preprint handelt, auf dem Deckblatt oder fortlaufend im Header integrieren.
2) Bei Preprints als Referenz:
Die Verwendung von Preprints als wissenschaftliche Referenz wurde intensiv debattiert. Inzwischen ist weitgehend anerkannt, dass Preprints wissenschaftliche Quellen darstellen, die in wissenschaftlichen Arbeiten ausgewertet und referenziert werden können. Bei der Zitation und Referenzierung sollte die Quelle korrekt benannt und gegebenenfalls erläutert werden, warum die gewählte Version zitiert wird. In einigen Fachdisziplinen gibt es Vorgaben bezüglich der Referenzierung von Preprints. So geben zum Beispiel die Empfehlungen des ICMJE (International Committee of Medical Journal Editors) vor, dass wenn eine peer-reviewte Version eines Manuskripts in einem Journal vorliegt, möglichst diese anstelle des Preprints zitiert und referenziert werden sollte.
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