Leitlinie 4
Verantwortung der Leitung von Arbeitseinheiten
Die Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitseinheit trägt die Verantwortung für die gesamte Einheit. Das Zusammenwirken in wissenschaftlichen Arbeitseinheiten ist so beschaffen, dass die Gruppe als Ganze ihre Aufgaben erfüllen kann, dass die dafür nötige Zusammenarbeit und Koordination erfolgen und allen Mitgliedern ihre Rollen, Rechte und Pflichten bewusst sind. Zur Leitungsaufgabe gehören insbesondere auch die Gewährleistung der angemessenen individuellen – in das Gesamtkonzept der jeweiligen Einrichtung eingebetteten – Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Karriereförderung des wissenschaftlichen und wissenschaftsakzessorischen Personals. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen sind durch geeignete organisatorische Maßnahmen sowohl auf der Ebene der einzelnen wissenschaftlichen Arbeitseinheit als auch auf der Ebene der Leitung wissenschaftlicher Einrichtungen zu verhindern.
Erläuterungen:
Die Größe und die Organisation der wissenschaftlichen Arbeitseinheit sind so gestaltet, dass die Leitungsaufgaben, insbesondere die Kompetenzvermittlung, die wissenschaftliche Begleitung sowie die Aufsichts- und Betreuungspflichten, angemessen wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben geht mit der entsprechenden Verantwortung einher. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissenschaftsakzessorisches Personal genießen ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung. Ihnen kommt ein adäquater Status mit entsprechenden Mitwirkungsrechten zu. Sie werden durch zunehmende Selbstständigkeit in die Lage versetzt, ihre Karriere zu gestalten.
Kommentare - Allgemein (7)
Vermeidung von (implicit) Bias in Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen
19.06.2023 – (Eigene) Urteile und Diskussionen sollten mit Blick auf mögliche Urteilsverzerrungen (bias) reflektiert werden.
Kommentar zu: LL3 (Allgemein) , LL4 (Allgemein) , LL5 (Allgemein) , LL16 (Allgemein)
Wissenschaftliche Arbeitseinheit
03.12.2020 – Eine wissenschaftliche Arbeitseinheit kann beispielsweise ein Institut, ein Lehrstuhl, ein Lehrgebiet, eine Abteilung, eine Gruppe, ein Team etc. sein.
Kommentar zu: LL4 (Allgemein)
Aspekt der zunehmenden Selbstständigkeit in frühen wissenschaftlichen Karrierephasen
03.12.2020 – Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genießen ein der Karrierestufe angemessenes Verhältnis von Unterstützung und Eigenverantwortung.
Kommentar zu: LL2 (Allgemein) , LL3 (Allgemein) , LL4 (Allgemein)
Betreuung in den frühen wissenschaftlichen Karrierestufen
03.12.2020 – Wie Studierende, Promovierende und frisch Promovierte betreut und in ihrer Karriereentwicklung unterstützt werden, variiert entsprechend ihrer Karrierestufe. Gute Betreuung umfasst vor allem regelmäßige Gespräche und Beratung für die zukünftige ...
Kommentar zu: LL4 (Allgemein) , LL10 (Allgemein)
Karriereentwicklung
03.12.2020 – Die Karriereentwicklung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird mit passenden Maßnahmen unterstützt: Sie werden frühzeitig in die wissenschaftliche Community eingebunden und erhalten Unterstützung für den gezielten Aufbau von Netzwerken, ...
Kommentar zu: LL3 (Allgemein) , LL4 (Allgemein)
Vermeidung von Machtmissbrauch
03.12.2020 – Machtmissbrauch in der Wissenschaft ist nicht alltäglich, jedoch kommt er auch hier vor. Machtmissbrauch in der Wissenschaft hat vielfältige Erscheinungs- und Wirkungsebenen.
Kommentar zu: LL4 (Allgemein)
Wissenschaftsakzessorisches Personal
03.12.2020 – Bei wissenschaftsakzessorischem Personal handelt es sich um nicht wissenschaftliches Personal wie z. B. Laborantinnen und Laboranten. Der Begriff wird häufig im Kontext des 2015/16 novellierten Wissenschaftzeitvertragsgesetzes (WissZVG) verwendet, ...
Kommentar zu: LL4 (Allgemein) , LL8 (Allgemein)