Leitlinie 5
Leistungsdimensionen und Bewertungskriterien
Für die Bewertung der Leistung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist ein mehrdimensionaler Ansatz erforderlich: Neben der wissenschaftlichen Leistung können weitere Aspekte Berücksichtigung finden. Die Bewertung der Leistung folgt in erster Linie qualitativen Maßstäben, wobei quantitative Indikatoren nur differenziert und reflektiert in die Gesamtbewertung einfließen können. Soweit freiwillig angegeben, werden – neben den Kategorien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – auch individuelle Besonderheiten in Lebensläufen in die Urteilsbildung einbezogen.
Erläuterungen:
Qualitativ hochwertige Wissenschaft orientiert sich an disziplinspezifischen Kriterien. Neben der Gewinnung von Erkenntnissen und ihrer kritischen Reflexion fließen in die Beurteilung auch weitere Leistungsdimensionen ein. Diese sind zum Beispiel: ein Engagement in der Lehre, der akademischen Selbstverwaltung, der Öffentlichkeitsarbeit, dem Wissens- und Technologietransfer; auch Beiträge im gesamtgesellschaftlichen Interesse können gewürdigt werden. Einbezogen werden auch die wissenschaftliche Haltung der Wissenschaftlerin beziehungsweise des Wissenschaftlers wie Erkenntnisoffenheit und Risikobereitschaft. Persönliche, familien- oder gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder dadurch verlängerte Ausbildungs- oder Qualifikationszeiten, alternative Karrierewege oder vergleichbare Umstände werden angemessen berücksichtigt.
Kommentare - Allgemein (4)
Vermeidung von (implicit) Bias in Beurteilungs- und Entscheidungsprozessen
19.06.2023 – (Eigene) Urteile und Diskussionen sollten mit Blick auf mögliche Urteilsverzerrungen (bias) reflektiert werden.
Kommentar zu: LL3 (Allgemein) , LL4 (Allgemein) , LL5 (Allgemein) , LL16 (Allgemein)
Anerkennung individueller Leistungen
03.12.2020 – Individuelle Leistungen werden adäquat anerkannt.
Kommentar zu: LL5 (Allgemein) , LL14 (Allgemein)
Vielfalt, Flexibilität und Durchlässigkeit
03.12.2020 – Vielfalt, Flexibilität, Durchlässigkeit sowie Mobilität und Internationalität in der Wissenschaft sind wünschenswert und werden deshalb gefördert.
Kommentar zu: LL3 (Allgemein) , LL5 (Allgemein)
Individuelle Leistungsbewertung und Ausschluss von Diskriminierung
03.12.2020 – Die wissenschaftliche Bewertung von Personen darf nur auf deren individuelle wissenschaftliche Leistung gestützt sein. Neben der Vermeidung gesetzlich verbotener Diskriminierung dient dies auch einer rein qualitativ orientierten Auswahl.
Kommentar zu: LL5 (Allgemein)