Leitlinie 12
Dokumentation
Wissenschaftler*innen dokumentieren alle für das Zustandekommen eines Forschungsergebnisses relevanten Informationen so nachvollziehbar, wie dies im betroffenen Fachgebiet erforderlich und angemessen ist, um das Ergebnis überprüfen und bewerten zu können. Grundsätzlich dokumentieren sie daher auch Einzelergebnisse, die die Forschungshypothese nicht stützen. Eine Selektion von Ergebnissen hat in diesem Zusammenhang zu unterbleiben. Sofern für die Überprüfung und Bewertung konkrete fachliche Empfehlungen existieren, nehmen die Wissenschaftler*innen die Dokumentation entsprechend der jeweiligen Vorgaben vor. Wird die Dokumentation diesen Anforderungen nicht gerecht, werden die Einschränkungen und die Gründe dafür nachvollziehbar dargelegt. Dokumentationen und Forschungsergebnisse dürfen nicht manipuliert werden; sie sind bestmöglich gegen Manipulationen zu schützen.
Erläuterungen:
Eine wichtige Grundlage für die Ermöglichung einer Replikation ist es, die für das Verständnis der Forschung notwendigen Informationen über verwendete oder entstehende Forschungsdaten, die Methoden-, Aus- wertungs- und Analyseschritte sowie gegebenenfalls die Entstehung der Hypothese zu hinterlegen, die Nachvollziehbarkeit von Zitationen zu gewährleisten und, soweit möglich, Dritten den Zugang zu diesen Informationen zu gestatten. Bei der Entwicklung von Forschungssoftware wird der Quellcode dokumentiert.
Kommentare - Naturwissenschaften (6)
Dokumentation von Forschungsergebnissen in der experimentellen Chemie
23.04.2021 – Für die Dokumentation der Forschungsprozesse und Forschungsergebnisse muss das Vorgehen so präzise wie möglich, zur besseren Nachvollziehbarkeit aber zusammengefasst abgebildet werden.
Kommentar zu: LL12 (Naturwissenschaften)
Softwareentwicklung und Umgang mit Forschungsdaten in der Mathematik
03.12.2020 – Für die Nachvollziehbarkeit von wissenschaftlichen Arbeiten in der Mathematik, in denen selbst entwickelte Software und Daten eine wesentliche Rolle spielen, ist eine angemessene Zugänglichkeit wichtig.
Kommentar zu: LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Elektronisches Laborjournal und Repositorium in der Chemie
03.12.2020 – Die Möglichkeiten eines elektronischen Laborjournals im Zusammenspiel mit einem Repositorium werden exemplarisch für den Bereich der Chemie aufgezeigt.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften) , LL13 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)
Laborjournale und Feldbücher in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Die Führung eines Laborjournals empfiehlt sich auch im Bereich der Geowissenschaften.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften)
Verwendung von Standards in den Geowissenschaften
03.12.2020 – In allen Bereichen sollten vorzugsweise Standards verwendet werden, die in den jeweiligen Fächern erarbeitet wurden.
Kommentar zu: LL7 (Naturwissenschaften) , LL11 (Naturwissenschaften) , LL12 (Naturwissenschaften)
Vorhalten von Speicherkapazitäten in den Geowissenschaften
03.12.2020 – Langfristige Sicherung von wissenschaftlichen Daten
Kommentar zu: LL12 (Naturwissenschaften) , LL17 (Naturwissenschaften)